Eingeschränkter Bewegungsradius für Freizeitaktivitäten kommt auch für den Kreis Recklinghausen
Für wen gelten Ausnahmen?
NRW/Kreis RE. In der "Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 durch einen eingeschränkten Bewegungsradius für Freizeitaktivitäten in Regionen mit erhöhter Infektionszahlen (Coronaregionalverordnung – CoronaRegioVO)" vom 11. Januar 2021 verordnet das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, dass ab dem 12. Januar der eingeschränkter Bewegungsradius von 15 Kilometer auch für den Kreis Recklinghausen gelten soll. Die offizielle Bestätigung der heimischen...