Unabhängig und kundenorientiert: der Versicherungsmakler
Was macht ein Versicherungsmakler eigentlich und worin unterscheidet er sich von einem Ausschließlichkeits-/Versicherungsvertreter?
Ein Blick in den § 34 d Abs. 1 GewO verschafft hierüber Klarheit. Versicherungsmakler ist, wer gewerbsmäßig für seinen Auftraggeber die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt, ohne von einem Versicherer oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein. Der Makler steht somit im Verhältnis zum Versicherungsunternehmen auf der Seite des Kunden als dessen Sachwalter und Interessenswahrer. Seinen Rat stützt der Versicherungsmakler dabei auf eine objektive und ausgewogene Marktuntersuchung. D.h. er kann aus den Produkten einer Vielzahl von Versicherern den für den Kunden passenden Versicherungsschutz auswählen. Eine Übersicht unserer Produktpartner finden Sie hier. Im Rahmen eines Erlaubnisverfahrens (§ 34d Abs. 2 Nr. 4 GewO) muss der Makler seine Sachkunde bei der IHK durch eine Sachkundeprüfung nachweisen.
Der Ausschließlichkeitsvertreter hingegen erbringt seine Leistung auf der Grundlage eines Vertretervertrags (mit einem Versicherungsunternehmen) im Interesse des Versicherungsunternehmens. Er kann im Gegensatz zum Versicherungsmakler nur die Produkte eines Versicherers anbieten. Seine Sachkunde muss der Ausschließlichkeitsvertreter bei der IHK nicht nachweisen.
Wenn Sie an echter Unabhängigkeit interessiert sind, dann sollten Sie sich unsere Arbeitsweise als unabhängiger Versicherungsmakler in folgendem Video kurz anschauen:
Besuchen Sie auch unsere Homepage
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.