Gewerbliche Sachversicherung: Eine genaue Ermittlung der notwendigen Versicherungssumme erspart im Schadenfall viel Ärger!
Sie haben Ihre technische u. kaufmännische Betriebseinrichtung sowie Ihre Waren und Vorräte gegen Gefahren wie Feuer- , Sturm-, Leitungswasser-, Einbruchdiebstahlschäden u.ä. versichert? Das ist vernünftig, da ein größeres Schadenereignis ohne einen solchen Versicherungsschutz schnell existenzbedrohend werden kann.
Aber trotz eines derartigen Versicherungsschutzes kann es im Schadenfall passieren, dass der Versicherer nur einen Bruchteil dessen ersetzt, was eigentlich beschädigt wurde bzw. abhanden gekommen ist. Der Grund dafür ist häufig eine zu niedrige Versicherungssumme.
Was versteht man unter dem Begriff "Versicherungssumme"?
Hier hilft z.B. ein Blick in die "Allgemeinen Bedingungen für die Feuerversicherung" (AFB 2010). Dort wird die Versicherungssumme unter § 7 Nr. 4a) AFB 2010 wie folgt definiert:
• Die Versicherungssumme ist der zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer im Einzelnen vereinbarte Betrag, der dem Versicherungswert...entsprechen soll.
Diese Erklärung hilft uns aber leider nicht weiter. Es muss nun weiter geklärt werden, wie der Begriff "Versicherungswert" zu verstehen ist. Dieser ist definiert unter § 7 Nr 2 a) aa) AFB 2010:
• Der Versicherungswert von beweglichen Sachen (z.B. technische u. kaufmännische Betriebseinrichtung) ist der Neuwert. Neuwert ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wieder zu beschaffen oder sie neu herzustellen (maßgebend ist der niedrigere Betrag).
Im Schadenfall wird der Versicherer einen Sachverständigen hinzuziehen, der auf Basis einer Ortsbesichtigung und auf Basis Ihrer Geschäftsbücher den Versicherungswert zum Schadentag ermittelt.
Zusammenfassend lässt sich also festhalten, dass die Versicherungssumme für ein Wirtschaftsgut seinem aktuelllen Neukaufpreis bzw. den aktuellen Herstellungskosten eines neuen, gleichartigen Gutes entsprechen muss (ohne Berücksichtigung etwaiger Sonderkonditionen bzw. Rabatte).
Was passiert nun im Schadenfall, wenn die Versicherungssumme den o.g. Voraussetzungen nicht entspricht?
Problematisch ist nur der Fall, dass die vereinbarte Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert ist (sog. Unterversicherung). Wie die Entschädigungszahlung dann im Schadenfall berechnet wird, ist in § 8 Nr. 4 a) AFB 2010 festgehalten.
• Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert.
Die Bedeutung dieser Berechnung für den Versicherungsnehmer wird an folgendem Beispiel deutlich:
• Schadenbetrag: 50.000€
• Versicherungssumme: 200.000€
• Versicherungswert: 300.000€
• Entschädigungsleistung des Versicherers: 33.333,--€
• Vom Versicherungsnehmer selber zu zahlender Betrag: 16.666,--€
Wie ermitteln Sie die korrekte Versicherungssumme, so dass das o.b. Risiko für Sie nicht schlagend wird?
Oft wird der Fehler gemacht, für diese Berechnung die Daten der letzten Inventur sowie die Daten aus dem Anlagenverzeichnis des letzten Jahresabschlusses zu übernehmen. Die Güter im Anlagenverzeichnis stehen dort allerdings mit einem Wert, der um Abschreibungen (ggf. auch mehrfach) reduziert wurde. Auch die dort aufgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten müssen nicht zwangsläufig den aktuellen Neupreisen entsprechen.
Genau hier setzt unsere Dienstleistung an!
Die Ermittlung der passenden Versicherungssumme erfolgt mittels einer speziellen Computersoftware. Als Datenbasis dient das Anlagenverzeichnis aus dem letzten Jahresabschluss sowie Ihr maximaler Bestand an Vorräten, Halbfertig- und Fertigwaren. Wir rechnen also analog dem Vorgehen des im Schadenfall vom Versicherer beauftragten Sachverständigen.
Diesen Prozess führen wir für Sie jedes Jahr auf Basis Ihrer aktuellsten Geschäftszahlen aus. So minimieren Sie das Risiko einer möglichen Unterversicherung im Schadenfall erheblich.
Der gesamte Prozess wird durch uns schriftlich dokumentiert und Ihnen nach Abschluss der Beratung Verfügung gestellt. So soll gewährleistet werden, dass der Entscheidungsprozess bzgl. der notwendigen Höhe der Versicherungssumme auch noch zu einem späteren Zeitpunkt nachvollziehbar und transparent ist.
Und jetzt noch ein absolutes Highlight:
Für eine Vielzahl von Betriebsarten, konnten wir mit dem Versicherer AIG im Rahmen unserer "vfm-Firmen-Police" einen Unterversicherungsverzicht vereinbaren. D.h. im Schadenfall wird nun nicht mehr geprüft, ob die Versicherungssumme mindestens dem Versicherungswert am Schadentag entsprochen hat. Vielmehr leistet der Versicherer bei einem versicherten Schadenereignis maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Autor:Lokalkompass Niederberg aus Velbert |
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