Wahlschablonen für Sehbehinderte
Bei der Bundetagswahl am Sonntag, 22. September, sind die Wähler aufgerufen, den 18. Deutschen Bundestag zu wählen. Damit auch Menschen mit einer Sehbehinderung selbstständig und geheim wählen können, stellt die Arbeitsgemeinschaft der Blinden- und Sehbehindertenvereine im Auftrag des Landeswahlbüros Wahlhilfen zur Verfügung.
Beim Blinden- und Sehbehindertenverband erhalten blinde und sehbehinderte Menschen auf Anfrage kostenlos ein Paket mit einer Wahlschablone sowie einer CD. Diese beinhaltet eine Anleitung zur Handhabung der Wahlschablone und die vollständigen Stimmzettelinhalte für die im Rheinland gelegenen Wahlkreise in akustischer Form. Mitglieder der Blinden- und Sehbehindertenvereine erhalten die Wahlhilfen automatisch.
Wer sehbehindert ist und dem Verein nicht angehört, kann die Wahlhilfen kostenlos auch beim Blinden- und Sehbehindertenverein für den Kreis Mettmann erhalten unter Tel. 02051/605899.
Autor:Maren Menke aus Velbert |
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