Update+++ Frau wurde erstochen
Mordkommission ermittelt nach Familiendrama in Heiligenhaus-Oberilp
Warum hat der 30-Jährige wieder und wieder auf seine Ex-Partnerin eingestochen? Die Staatsanwaltschaft geht als Motiv von Trennungs- beziehungsweise Sorgerechtsstreitigkeiten aus.
Heiligenhaus. Fakt ist: Die 27-jährige Mutter hatte sich von ihrem Ehemann getrennt. Dass wegen der beiden gemeinsamen Kinder weiterhin Kontakt bestand, erscheint logisch. Warum die Frau die Wohnung ihres Ex-Partners aufgesucht hatte, ist indes noch unklar. Ebenso, was sich dort genau abgespielt hat. „Es ist von Trennungs- oder Sorgerechtsstreitigkeiten auszugehen“, sagte der zuständige Staatsanwalt Torsten Meyer gegenüber dem Stadtanzeiger.
Die Situation muss eskaliert sein; anders lässt sich die Kurzschlusshandlung des Mannes nicht erklären. Seine Frau wies eine Vielzahl an Messerstichen auf, mehr könne der Staatsanwalt aufgrund der laufenden Ermittlungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen.
Nachdem sich der 30-Jährige auf der Heiligenhauser Wache gestellt hatte und den Beamten gesagt hatte, er habe seine Frau getötet, machten sich die Rettungskräfte unverzüglich auf den Weg in den Stadtteil Oberilp. In dem Mehrfamilienhaus fanden sie das Opfer, für das jede ärztliche Hilfe zu spät kam.
Die beiden Kinder des Paares befanden sich zum Zeitpunkt der Tragödie bei nahen Verwandten der Mutter. Dort sollen sie bis heute sein. Davon geht der Staatsanwalt aus. „Die Regelungen zur Vormundschaft laufen“, erklärte Meyer.
Der Familienvater wurde sofort nach seinem Geständnis festgenommen und am Samstag dem Haftrichter vorgeführt. Der erließ Haftbefehl wegen Totschlags. Derzeit sitzt der Mann in Untersuchungshaft. Eine Mordkommission ermittelt zu Tathergang, Tatwaffe, Motiv und Hintergründen der Ereignisse.
Dem Beschuldigten könnte eine Anklage wegen Mordes drohen, wenn die Staatsanwaltschaft im Zuge der Ermittlungen zu der Überzeugung gelangt, dass ein Mordmerkmal wie beispielsweise Habgier oder Heimtücke vorliegt.
Dem Mann drohen bei einer Verurteilung wegen Totschlags mindestens fünf Jahre Haft, bei Mord beträgt die Freiheitsstrafe lebenslänglich.
Autor:Lokalkompass Niederberg aus Velbert |
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