So nicht: Ladung "angedeutungsweise" mit Schnur gesichert
Am Dienstagvormittag (30.01.2018, gegen 11:50 Uhr) bemerkte ein Kradfahrer der Mettmanner Polizei einen Pkw, der mit eingeschaltetem Warnblinklicht die Langenberger Straße in Richtung Heiligenhaus befuhr. Auf dem Dach des Fahrzeuges waren Holzplatten abgelegt, die von dem Fahrer durch das geöffnete Fenster festgehalten wurden und durch den Fahrtwind ständig wippten.
Das Fahrzeug wurde angehalten und genauer kontrolliert. Dabei wurde laut Polizei festgestellt, dass die Platten überhaupt nicht am Fahrzeug befestigt waren. Die Platten ließen sich leicht verschieben und drohten herunterzufallen. Eine "Ladungssicherung" wurde lediglich mittels einer Schnur "angedeutet", welche um die Fahrzeugantenne und die Dachreling geknotet war. Im Innenraum des Fahrzeuges waren zudem einzelne Schrankteile abgelegt, ebenfalls vollkommen ungesichert.
Daraufhin wurde dem 44- jährigen Fahrzeugführer aus Heiligenhaus die Weiterfahrt untersagt. Für den Verstoß, mangelnde Ladungssicherung mit Verkehrsgefährdung, ist ein Bußgeld von 60 Euro vorgesehen, zuzüglich Gebühren und einem Punkt in Flensburg.
Autor:Lokalkompass Niederberg aus Velbert |
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