Rechtsverkehr für Fußgänger

Immer wieder gibt es auf dem Panoramaradweg Irritationen zwischen Radfahrern und Fußgängern. Darauf machte mich aktuell ein Fußgänger aus Tönisheide aufmerksam. Auf welcher Seite des Weges er auch laufe, immer wieder gebe es Streit. Anlass für mich, bei der Polizei nachzufragen: Auf welcher Seite des Weges müssen Fußgänger eigentlich laufen? Gilt das Gebot, entgegen der anderen Fahrzeuge auf der linken Seite zu gehen oder gilt das nicht? Polizeipressesprecher Frank Sobotta hat eine eindeutige Antwort: „In Deutschland gilt der Rechtsverkehr, auch für Fußgänger.“ Heißt: Immer schön rechts halten, so dass schnellere Nutzer des Weges links überholen können.

Autor:

Miriam Dabitsch aus Velbert

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