Polizei warnt vor Betrügern!
Die Polizei im Kreis Mettmann warnt aus aktuellem Anlass erneut vor Telefonbetrügern, die große Gewinne aus Preisausschreiben betrügerisch versprechen, sich in Wirklichkeit aber von ihren Opfern Geldbeträge in die Türkei
überweisen lassen.
So gerade erst wieder in Velbert geschehen, wo eine 72-jährige Rentnerin vor Tagen den vermeintlichen Anruf einer großen deutschen Illustrierten mit der Mitteilung bekam, dass sie in einem Preisausschreiben einen Mittelklassewagen im Wert von 52.000 Euro gewonnen habe. Zufall oder nicht ? - Tatsächlich hatte die Rentnerin vor längerer Zeit an einem solchen Preisausschreiben teilgenommen und glaubte deshalb der sympathischen Frauenstimme am Telefon.
Deshalb wurde sie auch nicht misstrauisch, als man ihr anbot, den Gewinn in Bargeld auszuzahlen, wenn zuvor 740 Euro für erforderliche Auslagen und Steuern überwiesen würden. Stutzig machte die Seniorin dabei leider nicht, dass die erforderliche Überweisung auf ein Auslandskonto in der Türkei zu richten war. Kaum hatte die Velberterin das Geld überwiesen, folgte auch schon ein zweiter Anruf der Betrüger. Beflügelt vom Erfolg des ersten Betruges, entschuldigte man sich bei der 72-Jährigen, dass man einen Fehler gemacht habe und die gleiche Summe noch einmal benötige. Leider ließ sich die Seniorin auch ein zweites Mal zu einer Überweisung bewegen. Erst als daraufhin wenige Tage später, in einem dritten Anruf einer angeblichen Anwaltskanzlei aus München, eine weitere und noch höhere Geldforderung einging, setzte die Velberterin der Sache ein Ende. Sie verweigerte die dritte Zahlung, rief persönlich bei der Illustrierten an und erfuhr dort, dass sie Betrügern auf den Leim gegangen war.
Die Polizei rät: Wen eine derartige Gewinnmitteilung per Telefon erreicht, sollte am besten gleich wieder auflegen. Um einen vermeintlichen Gewinn zu erhalten, sollte niemals vorher Geld ausgegeben werden. Auch sollten dafür eigene Kontodaten nicht bekannt gegeben werden. Ist man erst einmal Betrugsopfer geworden, sollte der Geschädigte keine falsche Scham zeigen und unbedingt Strafanzeige bei der Polizei erstatten.
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