Neufestsetzung der Velberter Wochenmärkte darf nicht vollzogen werden

Stadtverwaltung arbeitet an Übergangslösung

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat durch Beschluss vom 26. März die aufschiebende Wirkung einer durch einen anderen Interessenten erhobenen Anfechtungsklage gegen die
Festsetzung der Velberter Wochenmärkte hergestellt. Mit anderen Worten: Die durch die Stadt vorgenommene Neufestsetzung der Wochenmärkte zum 1. April darf bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens in der Hauptsache nicht vollzogen werden.

Wie geht es nun weiter? Das Gericht hat es ausdrücklich für zulässig erklärt, vor Verfahrensabschluss eine übergangsweise Entscheidung zu treffen, um die Kontinuität der Wochenmärkte zu sichern. Die Stadt Velbert prüft aktuell ihre Optionen. Kurzfristiges Ziel ist eine tragfähige Übergangslösung für die Wochenmärkte in Velbert-Mitte, Am Berg und in den Stadtbezirken Neviges und Langenberg.

Autor:

Maren Menke aus Velbert

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