Jahresbericht 2013 der Verbraucherzentrale wurde vorgestellt
Andreas Adelberger ist nun bereits seit über zehn Jahren im Bereich Verbraucherschutz tätig - doch einige Fälle, bei denen Bürger seine Beratung brauchten, haben auch ihn wieder überrascht.
So berichtete der Leiter der Verbraucherzentrale Velbert auf der Friedrichstraße in seinem Jahresbericht 2013 vor allem von Fällen im Bereich Internet, Smartphones und Tablets. Ganze 19 Prozent der insgesamt 5.063 Anfragen von Ratsuchenden im vergangenen Jahr betrafen diesen Bereich.
„Die Herausforderungen, die das Internet betreffen, werden immer größer. Vor allem die Recherchearbeit, die hinter einzelnen Fällen steckt, ist enorm“, sagt Adelberger. Dank dieser ausgiebigen Recherche seitens der Verbraucherzentrale konnte der ein oder andere scheinbar aussichtslose Fall ein gutes Ende finden:
„Eine Ratsuchende kam mit einer Kreditkartenabrechnung von über 1.300 Euro zu uns, nachdem ihr Sohn mit ihrer Erlaubnis einen Einkauf in einem Internetspiel getätigt hatte. Dieser sollte einmalig 8,99 Euro betragen, der Rechnungssteller aus Großbrittanien buchte allerdings über 80 Mal verschiedene Beträge von der Kreditkarte der Frau“, erzählt Adelberger.
Und damit ging die Recherchearbeit los: Der Sohn war der Nutzer, das Gerät, auf dem gespielt wurde, lief über die Mutter, das Konto wiederum über den Vater, die Abbuchung wurde aus Großbritannien getätigt, der Server des Spiels steht allerdings in Finnland... Nach einigem an Schriftverkehr wurde allerdings erreicht, dass der Bürgerin das Geld zurückerstattet wurde.
Gefährlich: der „Handtaschenanruf“
Ein weiterer Fall aus dem vergangenen Jahr verlief zu gunsten der Bürgerin: Sie erhielt eine Rechnung ihres Mobilfunkanbieters mit einem Posten von über 100 Euro. Es stellte sich heraus, dass dieser einem „Handtaschenanruf“ zu verschulden war. „Oft passiert es, dass das Handy in der Handtasche ohne Tastensperre beliebige Nummern anruft oder sms schreibt. Dies war auch hier der Fall, die Kundin hatte per sms ein Abo über Klingeltöne abgeschlossen. Rechtlich hat man da selten eine Chance, aber aus Kulanz bekam die Bürgerin das Geld zurückerstattet.“
Doch nicht alle Fälle gingen so glücklich zu Ende. „Unter anderem Telefon-, Internet-, oder Mobilfunkverträge, die im Shop abgeschlossen werden, kann der Kunde nicht zurückrufen. In so manchem Fall wurde so nach mehreren Monaten festgestellt, dass die ein oder andere Klausel im Kleingedruckten übersehen, jedoch unterschrieben wurde und so zusätzliche Kosten nicht rückgängig zu machen sind“, weiß Adelberger.
Hier rät der Experte, sich bei jedem Vertragsschluss die Zeit zu nehmen, das Kleingedruckte durchzulesen und alles genau zu prüfen. „Unsere Gesellschaft funktioniert natürlich viel mit Vertrauen - aber nicht im dem Bereich!“
Als Ausblick auf das, was in den kommenden Jahren auf die Verbraucherzentrale zukommen wird, sieht Adelberger auch das seit neue Widerrufsrecht, das seit Mitte Juni diesen Jahres gilt. „Die Änderung besteht darin, dass die Widerrufsbelehrung nun nicht mehr schriftlich übersendet werden muss und die Frist ab dann zwei Wochen gilt, sondern auch nur mündlich am Telefon mitgeteilt werden kann. Wenn dann der Vertrag erst drei Wochen nach dem Telefonat per Post ankommt, kann der Kunde nicht mehr widerrufen!“
Großer Anstieg in Energieberatungen
So rechnet Adelberger damit, dass auch in Zukunft Anliegen rund ums Internet auf die Verbraucherzentrale zukommen werden. Zudem sei der Bereich Energieberatung bemerkenswert: 421 Beratungen wurden durchgeführt, was ein enormer Zuwachs im Vergleich zu den vorherigen Jahren sei, so Adelberger.
Er rät mit Blick auf die Zukunft allen Bürgern: „Zeitdruck ist ein schlechter Berater. Man sollte sich immer die Zeit nehmen, in Ruhe Kleingedrucktes zu lesen und mit offenen Augen mit Internet und Co. umgehen!“
Wer mehr Informationen zur Beratung der Verbraucherzentrale sucht, findet diese in der Filiale an der Friedrichstraße 107 in Velbert oder auf der Internetseite www.vz-nrw.de.
Autor:Alice Gevelhoff aus Velbert |
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