Jagdprüfung findet bald statt
Wer im April vor dem Prüfungsausschuss des Kreises Mettmann die Jägerprüfung ablegen möchte, muss seinen Antrag auf Zulassung zu dieser Prüfung bis spätestens Mittwoch, 17. Februar, bei der Unteren Jagdbehörde des Kreises einreichen. Dem Antrag beizufügen ist ein amtliches Führungszeugnis, das am Tag der schriftlichen Prüfung nicht älter als sechs Monate sein darf, sowie eine von der Landesvereinigung der Jäger ausgestellte Bescheinigung, welche nicht älter als ein Jahr sein darf, über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe (Mindestkaliber neun Millimeter). Nachzuweisen ist außerdem die Teilnahme an einer vom Veterinäramt anerkannten Schulung zur sogenannten „kundigen Person“ im Hinblick auf Kenntnisse über frei lebendes Wild sowie über den Umgang mit erlegtem Wild.
Darüber hinaus müssen die Bewerber vor Beginn der Prüfung das 15. Lebensjahr vollendet haben. Die Jägerprüfung gliedert sich in drei Teile: Der schriftliche Teil wird am 18. April bei der Kreisverwaltung in Mettmann, Düsseldorfer Straße 47/Raum 4.146, abgehalten, die Schießprüfung findet am 25. April in Neukirchen-Vluyn statt. Der mündlich/praktische Teil der Prüfung ist für die Zeit vom 20. bis zum 22. April bei der Kreisverwaltung in Mettmann vorgesehen.
Antragsformulare für die Zulassung zur Prüfung sind beim Kreis Mettmann, Untere Jagdbehörde, Düsseldorfer Straße 47 (Zimmer 4.219), 40822 Mettmann, Tel. 02104/991632, erhältlich und stehen auf der Homepage des Kreises unter www.kreis-mettmann.de zum Download bereit.
Autor:Lokalkompass Niederberg aus Velbert |
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