Happy End kurz vor dem Fest

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Die schwere Zeit der Schwangerschaft hat Miriam Diesing beim Anblick des kleinen Jannik schon fast vergessen.

Dabei kam es im Oktober knüppeldick für die werdende Mutter: Eine Woche, bevor ihr befristeter Arbeitsvertrag bei einem Bio-Markt auslief, habe sie die Auskunft erhalten, dass dieser nicht verlängert werde.
„Ich war fix und fertig“, sagt Diesing, die seit zwei Jahren als stellvertretende Marktleiterin gearbeitet hatte. Den restlichen Urlaubsanspruch ließ sie sich auszahlen - und damit fingen die Probleme an.
Denn der Geburtstermin war für den 16. Dezember ausgerechnet. Ab sechs Wochen vor der Geburt befindet sich die Mutter im Mutterschutz, in diesem Zeitraum gibt es Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Das sollte bei Diesing ab 5. November der Fall sein.
Und genau hier liegt das Problem: Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht unter anderem für Beschäftigte oder für Bezieher von Arbeitslosengeld. Beides traf auf Diesing nicht zu: Da ihr Arbeitsvertrag am 31. Oktober auslief, hat sie an den ersten vier Tagen im November nicht gearbeitet.
Also wandte sich die schwangere Velberterin an die Arbeitsagentur. „Aber auch hier hieß es, man könne mir nicht helfen“, sagt Diesing. Der ausgezahlte Urlaub wird an das Beschäftigungsende angehängt, also hat Diesing formal zwei Wochen länger gearbeitet - und damit wäre wieder die Krankenkasse zuständig. Ein verzweifeltes Hin und her startete, die hochschwangere Frau wurde von Behörde zur Krankenkasse und zurück verwiesen.
„Ich hatte die Befürchtung, dass ich 14 Wochen lang überhaupt kein Geld bekomme. Und Geldsorgen so kurz vor der Geburt konnte ich nicht gebrauchen.“ Zwar arbeitet der Ehemann, so dass sie nicht mittellos dagestanden hätte, aber die Einrichtung des Kinderzimmers, Babykleidung und Windeln kosten eine Menge Geld.
Das sah auch ein Mitarbeiter der Barmer GEK ein, der schließlich Menschlichkeit über Bürokratie stellte und der schwangeren Frau half, indem er Verantwortung übernahm.
„Die beste Hilfe unsererseits war eine schnelle Entscheidung für die Versicherte, die weitere Abklärung übernehmen wir. Nun freue ich mich, wenn ich einen neuen Versicherten im Kinder- und Jugendprogramm der Barmer GEK begrüßen kann“, sagt Patrick Hüther, Bezirksgeschäftsführer der Barmer GEK.
Knapp eine Woche, bevor Jannik das Licht der Welt erblickte, hatte Diesing dann erfreuliche Post im Briefkasten: die Zusage über das Mutterschaftsgeld. „Das hat mich wieder ruhig schlafen lassen und ich konnte mich auf die Geburt vorbereiten.“
Auch die liegt nun hinter ihr. Und wenn sie dem kleinen Jannik in die Augen blickt, ist der Kummer der vergangenen Monate schnell wieder vergessen.

Autor:

Miriam Dabitsch aus Velbert

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