Gute Noten für Fahrschulen
„Die Fahrschulen im Kreis Mettmann haben ein gutes Niveau“, so Markus Imfeld, für die Fahrschulüberwachung zuständiger Mitarbeiter im Straßenverkehrsamt des Kreises Mettmann. 107 Fahrschulen mit 72 Haupt- und 35 Zweigstellen werden von Imfeld überprüft.
Alle zwei bis vier Jahre muss sich jede Fahrschule einer gebührenpflichtigen Kontrolle unterziehen. „Schließlich ist die Fahrausbildung das Kernstück der Verkehrssicherheit. Und um eine entsprechende Ausbildung der Fahrschüler sicherzustellen, werden die Fahrschulen kontrolliert“, erläutert Imfeld.
Während der Theorieunterricht der Fahrschulen regelmäßig und unangemeldet besucht wird, erfolgt die Überwachung des fahrpraktischen Unterrichtes nur anlassbezogen.
Neben der Prüfung, ob der Unterricht ordnungsgemäß abläuft, der Lehrstoff vollständig vermittelt wird und alle Schüler einbezogen werden, muss in Absprache mit der jeweiligen Fahrschule auch die Ausstattung der Räumlichkeiten geprüft werden. Hängen die Geschäftsbedingungen und Preise aus? Sind die für den Unterricht notwendigen Lehrmittel vorhanden? Liegen Lehr- und Ausbildungspläne vor? Und werden Fahrtenpläne, Tätigkeitsnachweise und Anwesenheitslisten vollständig geführt?
„Darüber hinaus müssen natürlich auch für alle angebotenen Führerscheinklassen die ordnungsgemäß ausgestatteten Fahrzeuge zur Verfügung stehen. Die Bereitstellung der nötigen Fahrzeuge ist auch in einem gemeinsamen Vertrag mit anderen Fahrschulen möglich, sofern es sich um die selteneren BE- und C-Klassen handelt“, erklärt Imfeld, der auch die Fahrzeuge auf die notwendige Ausstattung überprüft. Zusätzliche Spiegel, Pedale für den Fahrlehrer, Warndreieck, Warnweste und Erste Hilfe-Kasten stehen ebenso auf der Checkliste wie Reifenzustand und TÜV-Plakette.
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