Einstweilige Anordnung gegen die Auswahlentscheidung zur Marktfestsetzung
Ein unterlegener Bewerber für die Velberter Wochenmärkte hat beim Verwaltungsgericht Düsseldorf einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Stadt Velbert hinsichtlich des Vergabeverfahrens über die Wochenmarktfestsetzungen eingereicht. Die Stadt Velbert hat daraufhin entschieden, die für diese Woche vorgesehenen Marktfestsetzungen bis zur Entscheidung des Gerichtes zu verschieben. Nach Auskunft des Verwaltungsgerichtes will es die Klage vordringlich bearbeiten, da andernfalls in Velbert ab dem 1. April für einige Wochen keine Wochenmärkte stattfinden würden.
Autor:Maren Menke aus Velbert |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.