Ein teures Eis
„Knöllchen“ sind ärgerlich und immer wieder Anlass zu hitzigen Diskussionen. Aber in den meisten Fällen sind sie leider berechtigt. Das war neulich auch bei mir der Fall. Ein spontaner Eisdielenbesuch endete mit einem Strafzettel. Pech, hatte ich doch nur vergessen die „Brötchentaste“ zu drücken, um eine halbe Stunde kostenlos parken zu können. Doch das dicke Ende kam erst noch: Rund eineinhalb Monate später erhielt ich einen Bußgeldbescheid in Höhe von 33,50 Euro. Da die Zahlungsfrist des Verwarnungsgeldbescheids verstrichen war, wurden nun zusätzlich Verwaltungskosten von 23,50 Euro erhoben. Mein Problem: Den ersten Bescheid hatte ich nie gesehen. Eine freundliche Dame vom Ordnungsamt erklärte mir, ein Widerspruch sei hier nicht ratsam. Schade! Wenn es sich hierbei nicht um die viel beklagte „Abzocke“ handelt, hätte man nicht wenigstens versuchen können, mich über mein vermeintliches Versäumnis telefonisch zu unterrichten. Der Arbeitsaufwand und die Verwaltungskosten wären dann sicher auch wesentlich geringer ausgefallen!
Autor:Astrid von Lauff aus Velbert-Langenberg |
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