Birth: Fünfjähriger von Bus erfasst - schwere Kopfverletzungen
Von einem Bus erfasst und schwer verletzt wurde am Dienstagmorgen ein fünfjähriger Junge in Birth. Das teilt die Polizei mit.
Gegen 7.25 Uhr befuhr ein 49-jähriger Kraftfahrer aus Hattingen, mit einem
blauen Mercedes Kraftomnibus der Linie OV1, die Velberter von-Humboldt-Straße im Ortsteil Birth, aus Richtung Kreisverkehr Birth kommend, in Fahrtrichtung Kopernikusstraße. Ca. 150 Meter hinter der Einmündung Brehmstraße lief in der Dunkelheit plötzlich ein 5-jähriges Kind, aus Sicht des Busfahrers von links nach rechts, über die Fahrbahn, ohne ausreichend auf Geschwindigkeit und Abstand des herannahenden Busses zu achten. Dabei folgte der Junge seinem mehrere Meter voraus laufenden 13-jährigen Bruder, der den 5-Jährigen aufforderte sich zu beeilen, da der Bus bereits käme. Der Busfahrer, der mit seinem fahrgastlosen Bus gerade die nur ca. 20 Meter
entfernte Bushaltestelle "Brehmstraße" anfahren wollte, bemerkte den 5-jährigen Velberter erst, als sich das Kind bereits auf der Fahrbahn befand. So kam es trotz Notbremsung des Busses zu einer schweren Kollision, bei welcher der Junge vom Fahrzeug frontal erfasst, gegen Frontverkleidung, Windschutzscheibe sowie Scheibenwischer des Busses und dann auf die Fahrbahn geschleudert wurde. Hierbei zog sich das Kind unter anderem auch schwere Kopfverletzungen zu. Das verletzte Kind wurde mit einem sofort alarmierten Rettungswagen ins nahe gelegene Klinikum Niederberg transportiert, wo der kleine Patient zur intensivmedizinischen Behandlung verbleiben musste. Der 49-jährige Busfahrer blieb unverletzt, an seinem Fahrzeug entstand ein geschätzter Sachschaden in Höhe von ca. 4.000 Euro.
Nach dem Stand erster polizeilicher Ermittlungen begünstigten zwei besondere Faktoren den schweren Unfall in der wintermorgendlichen Dunkelheit. Zum einen war das dunkelhäutige Kind komplett dunkel gekleidet und trug weder an seiner Kleidung, noch an einer umgehängten Schultasche auffällige Applikationen oder Reflektoren. Außerdem benutzte der Busfahrer zur Unfallzeit nicht eine in seiner Fahrerlaubnis zur Auflage gemachte Sehhilfe / Brille.
Autor:Lokalkompass Niederberg aus Velbert |
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