Ausländerbehörde stellt neue Dokumente vor
Für die ausländischen Einwohner im Kreis Mettmann, die nicht der EU angehören, werden sich ab Donnerstag, 1. September, Änderungen bei der Erteilung der Aufenthaltstitel ergeben.
Dann nämlich werden die bisherigen Aufenthaltstitel durch einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) im Kreditkartenformat abgelöst.
Das EU-weit einheitliche Dokument ersetzt weitgehend das Klebeetikett im Pass, nicht jedoch den Nationalpass. Auf einem Chip im Karteninneren werden biometrische Merkmale, Nebenbestimmungen und persönliche Daten gespeichert. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, über den Chip einen elektronischen Identitätsnachweis zu nutzen, mit dem beispielsweise das Ausfüllen von Formularen im Internet oder an Automaten erleichtert wird. Mit Hilfe eines Zertifikates für die qualifizierte elektronische Signatur ist dem Inhaber außerdem die Möglichkeit gegeben, rechtgültige Dokumente zu unterzeichnen.
Jedoch kommen mit Einführung des eAT auf die Betroffenen deutliche Gebührenerhöhungen zu. „Daher hat sich die Ausländerbehörde entschlossen, alle Personen, deren Aufenthaltstitel zeitnah ablaufen, auf die Möglichkeit hinzuweisen, noch vor dem 1. September, einen Antrag auf Verlängerung zu stellen, so dass eine Bearbeitung nach bisherigem Recht erfolgen kann“, erläutert Kreisrechts- und Ordnungsdezernent Nils Hanheide. Die bestehenden Dokumente verlieren ab 1. September nicht automatisch ihre Gültigkeit, sondern gelten noch bis längstens 31. August 2021.
Weitere Infos bei der Ausländerbehörde des Kreises unter Tel. 02104/991637.
Autor:Lokalkompass Niederberg aus Velbert |
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