Auf das Kreuz achten

An dieser Stelle ein Tipp für Eltern, deren Kinder unter 18 Jahre alt sind. Wenn Sie am Wochenende oder an einem Feiertag den ärztlichen Notdienst aufsuchen müssen, weil Ihr Kind krank ist, und sie dort Medikamente verschrieben bekommen, achten Sie darauf, dass auf dem rosafarbenen Rezept ein Kreuz im Feld „nec a.i.“ gemacht wird. Dieses befindet sich neben dem Adressfeld. In unserem Fall war dies versäumt worden, was zur Folge hatte, dass in der Apotheke die Notdienstgebühr von 2,50 Euro fällig wurde. Die müssen Kinder nicht bezahlen - vorausgesetzt, das Kreuz ist gesetzt.

Autor:

Miriam Dabitsch aus Velbert

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