Anmeldungstermine Grundschüler Heiligenhaus
Die Anmeldung der schulpflichtig werdenden Kinder an den Grundschulen findet für das Schuljahr 2017/2018 an folgenden Tagen in der jeweiligen Schule statt:
Mittwoch, 26. Oktober zwischen 10 und 12 Uhr und
zwischen 15 und 18 Uhr,
Donnerstag, 27. Oktober zwischen 10 und 12 Uhr.
In der Regel liegen an den vorher stattfindenden Informationsabenden in den jeweiligen Grundschulen bereits Anmeldelisten aus, in die sich die Eltern eintragen können, um Wartezeiten an den beiden Anmeldetagen zu vermeiden. Grundsätzlich ist es den Eltern freigestellt, an welcher Gemeinschaftsgrundschule oder Konfessionsschule sie ihr Kind anmelden. Allerdings besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Aufnahme lediglich in der der Wohnung nächstgelegenen Grundschule der gewünschten Schulart. Dieser Anspruch bezieht sich auf die Wohnsitzgemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazitäten der Schulen (§ 46 Abs. 3 SchulG). Über die jeweils nächstgelegene Schule wurden die Eltern der schulpflichtig werdenden Kinder bereits informiert. Die Eltern haben die Möglichkeit, ihr Kind an der gewünschten Gemeinschaftsgrundschule oder an einer der beiden Bekenntnisschulen anzumelden. Dies sind im Einzelnen:
Grundschule Gerhard-Tersteegen, Velberter Straße 106,
Grundschule Schulstraße, Schulstraße 1,
Grundschule Regenbogen, Heiligenhaus, Moselstraße 51,
oder
Städtische Evangelische Grundschule Adolf-Clarenbach, Pestalozzistraße 16,
Städtische Katholische Grundschule St. Suitbertus, Wülfrather Straße 2.
Kinder, die bereits schulpflichtig sind, aber bisher vom Schulbesuch zurückgestellt waren, sind erneut anzumelden. Die Schulpflicht besteht auch für ausländische Kinder und für Kinder von Asylbewerbern. Die Erziehungsberechtigten körperlich und/oder geistig behinderter Kinder sind ebenfalls verpflichtet, ihre schulpflichtig werdenden Kinder in der Grundschule anzumelden. Die Eltern sollen ihr Kind zur Anmeldung mitbringen, da die Schulleiterin es gerne persönlich kennen lernen möchte, um untert anderem im Bedarfsfall eine Sprachförderung veranlassen zu können. Als Unterlagen sind unbedingt mitzubringen: das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde sowie der übersandte Vordruck (SCHULWAHL). Die Vorlage einer Kopie der Bildungsdokumentation aus dem Kindergarten wäre wünschenswert. Vor der Einschulung findet für die schulpflichtig werdenden Kinder eine schulärztliche Untersuchung statt. Über den Termin wird das Gesundheitsamt die Eltern rechtzeitig informieren.
Autor:Daniela Brößel aus Velbert |
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