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Der Tag der Kriminalitätsopfer erinnert jedes Jahr an die Situation der Opfer von Straftaten. Die Polizei und der Weiße Ring im Kreis Mettmann, sowie Daniela Berlingen vom Landschaftsverband in Köln waren daher jetzt im Foyer des Klinikums Niederberg und informierten über die Rechte von Verbrechensopfern.
Häufig sind nach einer schweren Straftat neben den unmittelbar Geschädigten auch die Familie, Angehörige und der Freundeskreis betroffen und ebenso hilflos. Viele fragen sich, wie das Strafverfahren verläuft, wie und wo sie Schutz und Hilfe erhalten und ob sie den Täter auf Schadenersatz und Schmerzensgeld verklagen müssen. Neben den körperlichen Tatfolgen leiden Kriminalitätsopfer häufig an den seelischen Belastungen infolge der Straftat. Zu einem guten Teil werden die Behandlungskosten vom Gemeinwesen übernommen. Grundlage hierfür ist das Opferentschädigungsgesetz. Wichtig ist das frühzeitige Erkennen der mit dem Erlebnis verbundenen psychischen Belastung sowie eine zeitnahe ärztliche Versorgung. Der Landschaftsverband hat Verträge mit Institutionen geschlossen, die sich Gewaltopfern als Traumaambulanz anbieten. Das Angebot ist niederschwellig, kostenfrei und für Bürger im Kreis Mettmann leicht erreichbar.
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