Änderungen laut EU im alten Führerschein ( Sprich Lappen)
Wollte nach einer Polizeikontrolle meinen alten Führerschein Klasse 3 sprich alter Lappen
umtauschen, und bin zum Kreisbüro Mettmann im Velberter Rathaus gegangen.
Dort wusste wohl auch keiner so genau Bescheid.
Von äusserungen das man dann die sonderrechte , wie Motorrad bis 125 ccm, sowie Anhänger und Wohnwagen zulassung verliert, auch sollte man dann nicht mehr bis 7,5 t
fahren dürfen.
Am Ende hab ich den lappen wieder eingepackt , warscheinlich muss ich den bis zum
jüngsten tag benutzen?
Oder weiss jemand wie es genau gehandhabt wird?
Autor:Karl-Heinz Schneider aus Velbert |
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