254 Fahrzeuge am vergangenen Sonntag überprüft

Der Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde Mettmann führte am vergangenen Sonntag den einen behördenübergreifenden Einsatz zur Bekämpfung von Zweiradunfällen durch.

Diese Aktion wurde nicht nur in diversen Städten des Kreises Mettmann, sondern in Kooperation mit den angrenzenden Polizeibehörden, durchgeführt. Ziel war neben der Geschwindigkeitsüberwachung, auch die technische Überprüfung der geführten Fahrzeuge. Es wurden in diesem Rahmen jedoch nicht nur Motorräder überprüft, sondern auch Verstöße von sonstigen
Fahrzeugführern geahndet.

Es konnten insgesamt 254 Fahrzeuge und deren Führer angehalten und
überprüft werden. Davon lagen 131 Kontrollen bei Zweiradfahrern vor.
Zu den Kontrollstellen der angrenzenden Polizeibehörden liegen hier
keine Auswertungszahlen vor.

Die Überprüfungen ergaben im Einzelnen:

Auf der Ruhrstrasse in Heiligenhaus konnten bei sieben
Zweiradfahrern und einem PKW-Fahrer Geschwindigkeitsverstöße
festgestellt werden. Die höchste gemessene Überschreitung lag bei 46
km/h, welche eine Anzeige nach sich zog. Neben der Geldbusse und
Punkten im Zentralregister ist hier mit einem Fahrverbot zu rechnen.

In Velbert konnten Überwachungen mit mehrfach wechselnden Standorten durchgeführt werden. Vornehmlich wurden hier Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Es konnten insgesamt 36 Verstöße, wovon 13 durch Motorradfahrer begangen wurden, festgestellt werden. 21 Fahrzeugführer erhielten eine Anzeige und müssen mit Post von der Bußgeldstelle rechnen. Spitzenreiter war ein Fahrer, der sich der Messstelle statt mit den erlaubten 70 km/h, mit 120 km/h annäherte. Neben dem Bußgeld ist hier mit einem Fahrverbot zu rechnen. Auf der jeweiligen Anfahrt der Streifenwagenbesatzungen zu den Kontrollorten wurden noch zusätzlich mehrere Verstöße festgestellt und geahndet.

Besonders auffällig waren sechs Motorradfahrer, die keinen vorgeschriebenen Motorradhelm nach §21a der Straßenverkehrsordnung trugen und in allen genannten Stadtgebieten angehalten werden konnten. Sie nutzten zu ihrem Schutz lediglich Skihelme oder "Braincaps". Das Tragen dieser Helmarten ist im Straßenverkehr verboten. Neben der Ahndung der Ordnungswidrigkeit wurde den Fahrzeugführern die Weiterfahrt, ohne die Nutzung eines vorgeschriebenen und geeigneten Helms, untersagt.

Autor:

Lokalkompass Niederberg aus Velbert

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