Winterreifenpflicht ein Mythos ?
Aktueller den je......
Jeder Autofahrer hat sich schon einmal diese Frage gestellt ODER ??
In Wirklichkeit steht aber im Gesetzestext der STVO !
Witterungsbedingte Ausrüstung sowie Bereifung Hmmm und nu ????
Die bekannten Automobilclubs reden von O-O Regelung, aber diese ist auch nirgends mit einem § wirklich zu finden..
Dann heißt es wieder ,wenn man nachfragt es ist eine Empfehlung !
Es wird auf die M&S Kennung verwiesen, aber auch diese ist nicht wirklich Aussagekräftig, wenn man folgenden Text liest .
Quelle Fulda
M+S Kennzeichnung – an keine Vorgaben gebunden!
Um einen Reifen mit der M&S-Kennzeichnung zu versehen, ist der Reifenhersteller an keine Vorgaben gebunden. Deshalb ist die Kennzeichnung auch auf verschiedenen Sommerreifen, insbesondere von „Billig- Marken“ zu finden. Auch bei der Ausrüstung von Geländewagen und SUV werden oftmals Reifen mit der M&S-Kennung verwendet, die aber über keinerlei Wintereigenschaften verfügen.
Quelle ADAC
Schneeflockensymbol
Das Schneeflockensymbol befindet sich häufig auf Winterreifen , um sie als solche kenntlich zu machen. Vorgeschrieben ist jedoch nur die Bezeichnung M&S (Matsch und Schnee). Weil es sich dabei aber um keinen geschützen Begriff handelt und deshalb auch auf nicht wintertauglichen Reifen stehen kann, hat sich die Reifenindustrie darauf verständigt, das Schneeflockensymbol einzuführen. Wer also sichergehen will, dass es sich bei einem Reifen auch wirklich um einen Winterreifen handelt, sollte auf dieses Symbol achten. Laut Straßenverkehrsordung muss seit dem 1. Mai 2006 die Bereifung bei schnee- und eisglatter Fahrbahn an die Wetterverhältnisse angepasst werden. Doch was heißt das genau?
Auf das Schneeflockensymbol an den Reifen achten !?
Vom bayerischen Innenministerium erfährt man dazu, dass unter Reifen, die an die Wetterverhältnisse angepasst sind, solche verstanden werden, die mit dem Schneeflockensymbol gekennzeichnet sind und eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern haben.
Die Polizei habe in einigen Fällen einen Ermessensspielraum, wenn es darum geht, zu beurteilen, ob ein Fahrzeug mit wintertauglichen Reifen ausgestattet ist oder nicht.
Genau hier stellt sich mir die Frage.......Ermessensspielraum !?
Wird man bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen oder abgefahrenen Winterreifen von der Polizei angehalten, ist ein Verwarnungsgeld von 20 Euro fällig. 40 Euro Bußgeld muss zahlen, wer dabei zusätzlich noch andere Verkehrsteilnehmer behindert.
So und nun stellt sich mir die nächste Frage !?
Des Weiteren wird ein Punkt in Flensburg fällig. Bei einem Unfall und Schäden am eigenen Auto kann es passieren, dass die Kaskoversicherung nicht zahlt.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Was ist eigentlich...nur mal als Beispiel : Wir haben den 16.12.2015 Sonne und 15 Grad...eigentlich müsste ich jetzt wieder auf Sommer umrüsten, da die Reifenindustrie -- Automobilhersteller und Versicherer auch schreiben...das der Bremsweg mit Winterreifen bei Temperaturen über 10 Grad länger ist !??
Also unterm Strich und bei längerer Betrachtung, alle wollen daran verdienen Versicherungen ihren Kopf mit Scheinheiligen Aussagen aus der Schlinge ziehen wenn es dann zu einem Unfall kommt..(mit nicht Witterungsbedingter Bereifung gefahren )!
Aber was ist genau die richtige Bereifung, genau diese Frage klärt keiner richtig.
Also ist es wie immer...der Kraftfahrer oder auch mündige Deutsche Bürger bleibt am Ende der Depp..oder rüstet bei unserem Wetter Chaos mehrfach im Jahr um ;-)
Gedanken zum Thema Winterreifenpflicht frohes Fest
Autor:Frank Kunze aus Velbert |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.