Experten-Kompass
Weshalb Vorsorgen so wichtig ist

Ein Unfall kann jeden treffen, unabhängig vom Alter. Dann ist es wichtig, eine Vorsorgevollmacht zu haben. | Foto: Alexa / Pixabay
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  • Ein Unfall kann jeden treffen, unabhängig vom Alter. Dann ist es wichtig, eine Vorsorgevollmacht zu haben.
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Jeder Mensch kann aufgrund eines Schicksalsschlags zeitlich begrenzt oder dauerhaft die Fähigkeit verlieren, seine Rechtsgeschäfte selbst zu führen. Nur wenn der Betroffene rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht errichtet hat, können die Bevollmächtigten den Vollmachtgeber gegenüber Behörden, Banken und Gerichten vertreten.

Unsere Online-Veranstaltung "Experten-Kompass" mit zwei Experten der Notarkammer Celle und der Schleswig-Holsteinischen Notarkammer hat gezeigt, dass es noch viel Informationsbedarf rund um das Thema Vorsorgevollmachten gibt. Nachfolgend stellen wir eine Auswahl der wichtigsten Leserfragen sowie der Antworten der Rechtsanwälte und Notare Inga-Marie Hoffmann (Horneburg) und Dr. Jürgen Krüger (Flensburg) vor:

Welche Inhalte sollte eine Vorsorgevollmacht haben?
Eine typische Vorsorgevollmacht besteht aus einer Generalvollmacht, die die Bereiche der Vermögens- (z. B. Verträge) und der Personensorge (z. B. Austausch mit behandelnden Ärzten) abdeckt, einer Betreuungsverfügung, die verhindert, dass ein Gericht im Unglücksfall einen fremden Betreuer einsetzt, sowie einer Patientenverfügung. Die Aufnahme der Patientenverfügung ist nicht zwingend, aber sinnvoll. Hinzu kommen eine Anordnung, wo und wie Sie im Bedarfsfall gepflegt werden wollen, und Ihr Wunsch, wie Sie beerdigt werden möchten.

Kann ich in die Vorsorgevollmacht aufnehmen lassen, was der Bevollmächtigte nicht darf?
Ja, es ist beispielsweise empfehlenswert zu verbieten, dass Bevollmächtigte in Ihrem Namen Schenkungen und sonstige Zuwendungen an sich selbst tätigen. Ebenso können Sie die Höhe der Vermögensverfügungen beschränken. Sie können auch ausschließen, dass der Bevollmächtige selbst Untervollmachten erteilt. Hiervon sollten Sie allerdings Berufsträger wie Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater ausnehmen, auf deren fachliche Unterstützung der Bevollmächtigte in Ihrem Sinne angewiesen sein könnte.

Inga-Marie Hoffmann ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht sowie Notarin mit Amtssitz in Horneburg. Frau Hoffmann ist Vorstandsmitglied der Notarkammer Celle.  | Foto: Kanzlei Niederelbe
  • Inga-Marie Hoffmann ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht sowie Notarin mit Amtssitz in Horneburg. Frau Hoffmann ist Vorstandsmitglied der Notarkammer Celle.
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Wie wähle ich den richtigen Bevollmächtigten aus?
Sie sollten prinzipiell nur Personen bevollmächtigen, denen Sie absolut vertrauen. Darüber hinaus sollten Bevollmächtigte auch mit komplexen Themen und der damit verbundenen Verantwortung umgehen können. Sinnvoll ist, dass sie in der Nähe des Vollmachtgebers wohnen, damit die Bevollmächtigten auch tatsächlich jederzeit schnell erreichbar sind und zur Verfügung stehen. Informieren Sie die Betreffenden vorab und fragen Sie, ob diese dazu bereit sind.

Kann man einen Dritten bevollmächtigen, obwohl man verheiratet ist?
Ja, die Wahl des Bevollmächtigten ist frei. Das können statt des Ehepartners zum Beispiel Geschwister oder Freunde sein. Zudem können Sie einen oder mehrere Ersatzbevollmächtigte ernennen, die einspringen, wenn der Hauptbevollmächtigte nicht zur Verfügung steht. Dabei sollten alle Bevollmächtigten in einem hierarchischen Verhältnis und in einem Dokument benannt werden, um im Bedarfsfall unklare Befugnisse zu vermeiden.

Gilt die Vollmacht schon, wenn ich noch geschäftsfähig bin?
Sobald der Bevollmächtigte eine auf seinen Namen lautende notarielle Ausfertigung hat, kann er im Namen des Vollmachtgebers handeln. Das Original verbleibt beim Notar. Dritte (Pflegeheim, Autohaus, Bank) prüfen nicht, ob tatsächlich der Vorsorgefall eingetreten ist. Als Vollmachtgeber sollten daher immer Sie die Ausfertigungen erhalten, um zu entscheiden, wann sie verteilt werden.

Kann ich meine Vorsorgevollmacht später ändern?
Sie können in einer notariellen Vollmacht nicht einfach einen Satz hinzufügen oder einen Bevollmächtigten austauschen. Eine Änderung erfordert eine neue Urkunde. Bei einer reinen Adress- oder Namensänderung eines Bevollmächtigten ist hingegen keine Erneuerung der Vollmacht notwendig.

Dr. Jürgen Krüger ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht sowie Notar mit Amtssitz in Flensburg. Herr Dr. Krüger ist Vorstandsmitglied der Schleswig-Holsteinischen Notarkammer.  | Foto: Krüger
  • Dr. Jürgen Krüger ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht sowie Notar mit Amtssitz in Flensburg. Herr Dr. Krüger ist Vorstandsmitglied der Schleswig-Holsteinischen Notarkammer.
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Kann ich eine Vollmacht widerrufen und, falls ja, wie?
Sie können eine Vollmacht jederzeit widerrufen, solange Sie geschäftsfähig sind. Hierzu müssen Sie Ihren Widerruf gegenüber dem Bevollmächtigten erklären und um Rückgabe der notariellen Ausfertigung bitten. Der Widerruf sollte möglichst schriftlich erfolgen. Falls sich der Bevollmächtigte weigert, wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.

Was gilt bei einer Scheidung?
Eine Trennung führt nicht dazu, dass eine Vollmacht automatisch unwirksam wird. Hat ein Ehepartner den anderen als Bevollmächtigten benannt und möchte dies ändern, muss er die Vollmacht widerrufen. Haben beide Ehepartner einander als Bevollmächtigte eingesetzt, bewirkt der Widerruf der einen Vollmacht nicht die Unwirksamkeit der anderen.

Welche Vorteile bietet eine notarielle Vorsorgevollmacht?
Der Notar erstellt einen rechtssicheren Entwurf, verliest das Dokument bei der Beurkundung und steht für dessen Inhalt ein. Bestimmte Transaktionen wie Immobiliengeschäfte sind zudem nur mit einer notariellen Vollmacht möglich. Der Notar verwahrt die Originalurkunde und gibt für die Bevollmächtigten stets nur auf ihren Namen lautende Ausfertigungen aus, die im Verlustfall ersetzt werden können. Notarielle Vollmachten sind im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert. Gerichte und Ärzte können somit schnell ermitteln, ob und wem eine Vollmacht erteilt wurde.

Wie teuer ist eine notarielle Vorsorgevollmacht?
Die Kosten richten sich nach dem Vermögen des Vollmachtgebers zum Zeitpunkt der Beurkundung. Die Berechnung ist exakt vorgegeben, sodass die Höhe bei jedem Notar gleich ist, sofern der Vermögenswert übereinstimmt. Auch für eine Patientenverfügung werden immer dieselben Kosten fällig, hier allerdings unabhängig vom Vermögen.

Autor:

Miriam Dabitsch aus Velbert

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