Corona legt NRW lahm
Telefonische Krankschreibung doch weiter möglich
Patienten können sich weiter telefonisch krank schreiben lassen. Das teilt die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein am Montag mit. Die Regelung war eigentlich gekippt worden, nach massiver Kritik wird sie nun aber doch fortgesetzt.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte die Sonderregelung zur Krankschreibung nach telefonischer Anamnese am vergangenen Freitag gegen die Stimmen der Ärzteschaft überraschend gekippt.Patienten mit einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege sollten demnach nicht mehr nach telefonischer Befragung krank geschrieben werden können, sondern für eine AU-Bescheinigung wieder in die
Praxis kommen müssen.
Krankschreibung telefonisch möglich, aber nur noch für eine Woche
Nachdem die Entscheidung am Wochenende sektorenübergreifend von der ärztlichen Selbstverwaltung,aber auch von Berufsverbänden und zahlreichen Politikern heftig kritisiert worden ist, lenkte der G-BA
heute ein. Sein unparteiischer Vorsitzender, Professor Josef Hecken, kündigte an, dass sich das Gremium
heute erneut mit der Möglichkeit der Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit per Telefon befassen und „mit
hoher Wahrscheinlichkeit eine Verlängerung der Regelung bis zum 4. Mai 2020 beschließen“ werde. Allerdings mit der Modifikation, dass die AU nur noch für die maximale Dauer von einer Woche anstatt wie seit
dem 27. März gültig für bis zu 14 Kalendertage telefonisch bescheinigt werden kann. Bei fortdauernder
Erkrankung soll die AU außerdem nur einmal verlängert werden können. Vertragsärzte können laut G-BA im Vorgriff auf die zu erwartende Entscheidung bis zum 4. Mai weiterhin aufgrund
telefonischer Anamnese AU-Bescheinigungen mit Gültigkeit für jeweils eine Woche ausstellen.
Kritik von Ärzten wohl ernst genommen
Zu den Kritikern des ursprünglichen G-BA-Beschlusses zählte auch der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein, Dr. med. Frank Bergmann, der das Votum einen „Schlag insGesicht der Niedergelassenen“ nannte. Bergmann sagte: „In dieser Phase einer nach wie vor schwer
einzuschätzenden Pandemie und angesichts erster Erfolge bei der Eindämmung der Verbreitung des
Coronavirus kann ich diese Entscheidung des G-BA nicht akzeptieren.“ Die niedergelassenen Ärzte arbeiteten seit Monaten mit großem Aufwand daran, Patienten und sich selbst vor einer COVID-19-Infektion bestmöglich zu schützen, indem sie den persönlichen Kontakt wo immer möglich und
zuvorderst in der Praxis vermeiden würden. „Das Rad an dieser Stelle zum jetzigen Zeitpunkt vorschnell
zurückzudrehen, spottet all den offensichtlich erfolgreichen Bemühungen der Akteure im Gesundheitswesen, die Situation beherrschbar zu machen“, so Bergmann. Der KVNO-Chef fordert den G-BA auf, den
Beschluss zu revidieren und die Regelung wie von der Ärzteseite gefordert zumindest bis zum 3. Mai zu
verlängern – was jetzt ganz offensichtlich geschehen wird.
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