Spielzeug ohne Schadstoffe - So gehen Sie auf Nummer sicher

Dieses Spielzeug eines namhaften Herstellers ist schadstoffrei. Das gilt aber nicht für alle Produkte, die auf dem deutschen Markt erhältlich sind.
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Zum Beginn der Adventszeit und der Weihnachtseinkäufe raten Verbraucherschutzminister Johannes Remmel und Arbeitsminister Guntram Schneider dazu, Spielzeug und Modeschmuck vor dem Kauf ganz genau zu begutachten und ein paar einfache Regeln zu beherzigen.

„Spielzeug muss vor allem eins sein: sicher und schadstofffrei. Schauen Sie sich deshalb das Spielzeug vor dem Kauf im Laden genau an und lassen Sie es sich notfalls auspacken“, betonte Minister Remmel. „Achten Sie auf CE-Zeichen und Prüfsiegel und scheuen Sie sich nicht, an dem Spielzeug zu riechen, ein stechender Geruch ist meist ein Hinweis auf schädliche Chemikalien“, sagte Minister Schneider. „Kaufen Sie daher möglichst qualitätsbewusst ein. Billiges Spielzeug kann meist die Qualitätsstandards nicht einhalten“, so das Fazit der beiden Minister. Die Beratung vor dem Kauf sei wichtig, um sich ein umfassendes Bild von der Qualität und Sicherheit zu machen.

Wichtige Kriterien zur Spielzeugsicherheit sind:

• Kennzeichnung: Eltern sollten auf die Altersangaben achten. Spielzeug, das für Kinder unter 36 Monaten gefährlich sein kann, weil es beispielsweise Kleinteile enthält, die verschluckt oder eingeatmet werden können, muss mit einem entsprechendenWarnhinweis „Nicht für Kinder unter drei Jahre geeignet“ gekennzeichnet sein.Weitere wichtige Angaben auf der Verpackung sind das CE- Zeichen, welches besagt, dass dieses Produkt den europäischen Mindestanforderungen an Sicherheit und Gesundheit genügt.
Sicherheitshinweise müssen in der jeweiligen Landessprache verfasst und der Hersteller oder Händler mit Anschrift angegeben sein.
• Gütesiegel: Beim Kauf auf das freiwillige GS-Zeichen achten. Dieses deutsche Sicherheitszeichen wird von staatlich anerkannten Prüfstellen vergeben. Die Richtwerte für das GS-Zeichen, die zum Beispiel für Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) eingehalten sein müssen, sind deutlich niedriger als die erst ab dem 20. Juli 2013 geltenden Grenzwerte der neuen EU-Spielzeugrichtlinie.
Bisher gibt es keine rechtlich festgelegten Grenzwerte für PAK, nur Orientierungswerte.
• Geruch: Hände weg von Spielzeug mit unangenehmen Geruch. Riecht Spielzeug zum Beispiel benzinartig, beißend oder stechend, ist dies meist ein Hinweis auf unerwünschte Chemikalien.
• Kunststoff: Eine gute Orientierung gibt der freiwillige Hinweis „PVC-frei“ oder „phthalatfrei“ bei kunststoffhaltigem Spielzeug. Phthalate sind Weichmacher, die die Kunststoffe elastischer machen und gesundheitlich nicht unbedenklich sind. Seit Anfang des Jahres 2007 sind bestimmte Phthalate in Spielzeug verboten.
• Verarbeitung: Ist das Spielzeug stabil? Besitzt es ablösbare Kleinteile wie Augen oder Knöpfe? Spielzeug sollte vor dem Kauf genau angeschaut werden. Verletzungsgefahr besteht zum Beispiel bei scharfen Spitzen oder Kanten. Holzspielzeug sollte glatt sein. Schnüre, Seile oder Bänder können zur Strangulation bei Kindern führen. Hier ist Vorsicht geboten.

Autor:

Lokalkompass Niederberg aus Velbert

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