Sparen bei der Kfz-Versicherung
Es ist wieder Zeit, sich Gedanken über seine Kfz-Versicherung zu machen. Auch, wenn man mit den Leistungen seiner Versicherung zufrieden ist, sollte man unbedingt Vergleiche anstellen.
Bis zum 30. November können die meisten Autofahrer entscheiden, ob sie ihre Kfz-Versicherung kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln möchten. Doch nicht nur wer mit den bisherigen Leistungen unzufrieden war sollte Vergleiche anstellen: Denn wer vergleicht, kann oft ein paar hundert Euro pro Jahr sparen. Wichtig ist es auch zu wissen, wie der Wechsel vonstatten geht und welche Rechte beziehungsweise Pflichten die Vertragspartner haben.
Wer also sparen möchte, sollte jetzt aktiv werden, damit er gegebenenfalls pünktlich vor dem Stichtag die Kündigung rausgeschickt hat. Bei der Suche nach dem Anbieter mit dem günstigsten Kfz-Versicherungstarif helfen übrigens viele Vergleichsportale. Hier empfiehlt es sich allerdings gleich in mehreren Portalen nach günstigen Versicherungsprämien zu suchen, da es kaum Portale gibt, die Tarife aller Kfz-Versicherer listen.
Ein Kfz-Versicherungsvertrag geht in der Regel vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres und verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn er nicht gekündigt wird. Wer fristgerecht kündigen will, muss das spätestens einen Monat vor Ablauf schriftlich tun. Stichtag ist somit der 30. November. Entscheidend für die Gültigkeit ist dabei aber nicht der Tag des Verschickens, sondern dass die Kündigung dem Versicherer fristgerecht vorliegt. Wer kündigen möchte, sollte also rechtzeitig handeln.
Aufpassen sollten Versicherte, die ihr Auto erst Mitte des Jahres gekauft haben und dementsprechend ihre Versicherung auch erst später abgeschlossen haben. Im Regelfall laufen Verträge zwar bis zum 31. Dezember, es gibt aber auch Ausnahmen. So kann es sein, dass der Vertrag, der erst im April 2012 zustande gekommen ist, sogar bis zum April 2013 läuft.
Was passiert, wenn der Stichtag verstrichen ist und die Rechnung der Kfz-Versicherung lag dennoch nicht im Briefkasten? Muss man jetzt beim Versicherer bleiben, obwohl der Versicherungsbeitrag für das kommende Jahr steigt? Die Antwort lautet: „Nein!“ Durch das Sonderkündigungsrecht räumt der Gesetzgeber dem Autofahrer die Möglichkeit ein, sich auch nach dem 30. November noch für einen günstigeren Anbieter zu entscheiden. Auf eben dieses Sonderkündigungsrecht und wie der Kunde es wahrnehmen kann, muss der bisherige Kfz-Versicherer in seiner Rechnung auch klar und deutlich hinweisen.
Sonderkündigungsrecht gilt bei Tariferhöhungen
Das Sonderkündigungsrecht gilt bei einer Tariferhöhung und/oder wenn Veränderungen in der Typ- oder Regionalklasse zu Verteuerung führen. Wenn die veränderte Regionalklasse durch einen Umzug in eine schlechter eingestufte Region verursacht wird, kann das Sonderkündigungsrecht allerdings nicht in Anspruch genommen werden. Auch wer einen Schadensfall hatte, der in Folge zur Verschlechterung der Schadenfreiheitsklasse führte, muss sich beim Wechsel an den Stichtag halten.
Autor:Maren Menke aus Velbert |
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