Persönliche Unfallbilanz

Bei großen Schäden dürfte es kaum lohnen, die Reparatur selbst zu bezahlen, um eine Hochstufung zu vermeiden. Foto: PR | Foto: AST
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Autoeigentümer sollten zum Jahresende eine persönliche Unfallbilanz ziehen. Denn für die meisten beginnt am 1. Januar 2011 ein neues Versicherungsjahr und damit eine Neueinstufung im Schadenfreiheitsrabatt. Davon hängt in hohem Maß die Höhe des Versicherungsbeitrages ab. Dieser kostet umso mehr, je mehr Unfälle er sich im ablaufenden Jahr von seiner Versicherung bezahlen lassen musste. Allein deren Anzahl zählt für den Rabatt, nicht die Kosten.
Unterscheiden werden muss zwischen den Versicherungsarten Haftpflicht, Voll- und Teilkasko. Teilkaskoschäden - dazu zählt auch ein Wildunfall - dürfen unberücksichtigt bleiben. Hier gibt es grundsätzlich keinen Schadenfreiheitsrabatt, aber in der Haftpflicht und in der Vollkasko. Die Haftpflicht zahlt an einen Unfallgegner, wenn der Versicherungsnehmer am Crash schuldig oder teilschuldig war, die Vollkasko etwa für selbst verursachte Schäden am eigenen Wagen oder bei Vandalismus.
Es besteht die Möglichkeit auf Schadenrückkauf. Wer die Kos­ten der Versicherung zurückzahlt, wird danach so gestellt, als hätte es den Schaden nie gegeben. Die Versicherung informiert darüber, wenn die Entschädigung nicht mehr als 500 oder 1.000 Euro beträgt. Es kann sich lohnen, mehrere kleine Schäden „ungeschehen“ zu machen und nur einen großen der Versicherung zu überlassen. Für eine Entscheidung gelten Fristen.

Autor:

Miriam Dabitsch aus Velbert

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