Park-Irrsinn an der Hefeler Straße
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- hochgeladen von Miriam Dabitsch (Redakteurin)
Ramona Filippou hat die Welt nicht mehr verstanden: „Ich habe auf der Hefeler Straße geparkt, in einer eingezeichneten Parkfläche, und trotzdem ein Knöllchen bekommen.“ Die Politesse hatte ein eingeschränktes Halteverbot zugrunde gelegt, das laut Beschilderung einige Meter vor Ende der eingezeichneten Parkfläche beginnt (siehe Bild). 15 Euro sollte die Velberterin bezahlen.
Wer hat Recht? Laut Jan Schneider, Leiter der Straßenverkehrsbehörde Velbert, ist die Beschilderung maßgeblich. Dennoch sieht er ein, dass die Situation an der Hefeler Straße in Höhe Hausnummer 18 nicht eindeutig ist. „Da wurde wohl ein Mast gespart“, vermutet er, will aber für die Zukunft eine Änderung herbeiführen. „Dort wird ein zusätzlicher Mast gesetzt, der mit der eingezeichneten Parkfläche endet. So wird dieser Parkplatz erhalten und dem Nutzer drohen keine Verfahren wegen Verkehrsordnungwidrigkeiten mehr.“
Ramona Filippou hat Widerspruch gegen das Knöllchen eingelegt, Fotos mitgeschickt und Recht bekommen: „Aufgrund Ihrer vorgebrachten Tatsachen oder Beweismittel wird das Verfahren eingestellt“, heißt es in einem Schreiben der Stadt Velbert. Dieses Verhalten von Seiten der Behörden wertet auch Jan Schneider als „konsequent“.
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