Neue Gesetze und Regelungen: Wer zahlt drauf, wer wird entlastet?
Mehr Geld in 2020?
Auch in 2020 gibt es neue Gesetze und Regelungen, die für mehr oder weniger Geld auf dem Konto sorgen. Hier kommen die wichtigsten Neuerungen im Überblick.
Mindestlohn steigt
Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab 1. Januar 2020 von derzeit 9,19 Euro auf 9,35 Euro pro Stunde. Auch Azubis dürfen sich freuen. Für sie gilt zum Ausbildungsstart ein Mindestlohn von 515 Euro.
Rentenerhöhung
Ab dem 1. Juli 2020 sollen die Renten voraussichtlich im Westen um 3,15 und im Osten um 3,92 Prozent steigen. Von derzeit 96,5 Prozent steigt der Ost-Rentenwert dann auf 97,2 Prozent des Westwerts.
Betriebsrenten
Ab 1. Januar ist bei Betriebsrenten ein Freibetrag von 159,25 Euro geplant. Das heißt: Erst ab dieser Höhe werden Krankenkassen-Beiträge auf die Betriebsrente fällig. Nur noch auf den darüber liegenden Differenzbetrag wird dann der Beitrag fällig.
Hartz IV steigt
Acht Euro mehr pro Monat erhalten alleinstehende Sozialhilfe- oder ALG-II-Empfänger (432 statt 424 Euro). In den anderen Stufen steigen die Zahlungen um fünf bis sieben Euro.
Elternunterhalt
Wer weniger als 100.000 Euro brutto im Jahr verdient, muss sich nicht mehr an den Pflegekosten für seine Eltern beteiligen. Diese Schwelle gilt für jedes Kind. Auch das Einkommen der Ehepartner unterhaltspflichtiger Kinder wird nicht mit eingerechnet.
Krankenkassenbeiträge
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den alle gesetzlichen Krankenkassen zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent erheben, steigt zum 1. Januar 2020 leicht von 0,9 auf 1,1 Prozent. Den Zusatzbeitrag teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer seit 2019 wieder je zur Hälfte.
Zahnersatz
60 statt bisher 50 Prozent Festzuschuss leisten Krankenkassen ab Oktober 2020 für Brücken, Kronen und Prothesen. Wer mit dem Bonusheft den regelmäßigen Zahnarztbesuch nachweist, kann dann auf bis zu 75 Prozent als Festzuschuss rechnen.
Stromkosten
Durch den beschlossenen Anstieg von EEG-Umlage und Netzentgelt steigen die Stromkosten: Für 4.000 kw/h um knapp 17 Euro pro Jahr.
Mehrwertsteuer
Für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften in elektronischer Form wird ein ermäßigter Steuersatz gelten: statt bislang 19 Prozent wird für diese Erzeugnisse – wie auch für gedruckte Bücher – ein Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent erhoben. Gleiches gilt für Hygieneartikel wie Tampons, Binden und Menstruationstassen.
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