Abkochgebot
Kurz im Wasserkocher aufkochen reicht nicht!

Das Wasser im Wasserkocher kurz aufkochen reicht nicht aus. | Foto: Pixabay
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Für die Städte Wülfrath, Velbert, Heiligenhaus und Teile von Ratingen hat der Kreis Mettmann ein "Abkochgebot" für Trinkwasser angeordnet. Wasser aus dem Wasserhahn muss vor der Nutzung abgekocht werden. Was muss dabei beachtet werden? 

Warum muss das Wasser abgekocht werden?
Bereits bei kleinen Mengen von Keimen oder Verunreinigungen des Trinkwassers wird eine Chlorung des Wassers vorgenommen, um Keime abzutöten. Die aktuelle Hochwassersituation hat verursacht, dass das Uferfiltrat vom Flusswasser beeinträchtigt wird. Das zu einer Trübung des Trinkwassers, die kontinuierlich ansteigt. RWW desinfiziert das Wasser mit Ozon, UV-Licht sowie Chlor in extrem hoher Konzentration. Da die Wirksamkeit der Chlorung nicht in allen Versorgungsbereichen unmittelbar gegeben ist, muss das Trinkwasser vorübergehend abgekocht werden.

Genügt es, das Wasser kurz im Wasserkocher aufzukochen?
Nein, das reicht nicht aus, um das Wasser ausreichend zu desinfizieren. Dafür muss das Wasser drei Minuten sprudelnd kochen.

Was darf ich mit dem Wasser nicht machen, bevor es abgekocht ist?

  • Trinken
  • Reinigen oder Zubereiten von Nahrungsmitteln - insbesondere, wenn diese nicht gekocht, gegart oder gedünstet werden. 
  • Zähne putzen 
  • Eiswürfel zubereiten
  • Reinigen offener Wunden 

Was gilt für Kinder?
Zumindest bei Kleinkindern sollte zur Körperpflege abgekochtes Wasser verwendet werden.

Was gilt für Kranke und/oder immungeschwächte Personen?
Auch für diese Personen sollte zur Körperpflege abgekochtes Wasser verwendet werden. In Rücksprache mit dem behandelnden Arzt können weitere Vorsichtsmaßnahmen notwendig sein.

Was darf ich mit dem Wasser machen, bevor es abgekocht ist?

  • Duschen, 
  • Baden, 
  • Geschirr spülen, 
  • Wäsche waschen 
  • Putzen 

Kann die Kaffeemaschine mit nicht-abgekochtem Wasser verwendet werden?
Kaffeemaschinen, die das Wasser auf mindestens 82°C erhitzen, können genutzt werden, da von einer zuverlässigen Abtötung der Keime auszugehen ist. Wird diese Temperatur nicht erreicht oder ist nicht bekannt, welche Temperatur beim Aufbrühen erreicht wird, sollte die Kaffeemaschine während der Dauer des Abkochgebotes nur mit abgekochtem Wasser betrieben werden. 

Kann ich das Wasser auch schon am Vortag abkochen, damit es am nächsten Tag abgekühlt ist?
Ja, das abgekochte Wasser sollte nach dem Abkühlen in einem geschlossenen und reinen Behälter gelagert werden.

Wie lange besteht das Abkochgebot?
Das Abkochgebot bleibt bestehen, bis es durch das Gesundheitsamt aufgehoben wird. Bis dahin ist das Wasser weiter abzukochen.
Quelle: RWW

Autor:

Miriam Dabitsch aus Velbert

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