Betroffen sind Velbert-Mitte, -Neviges und Heiligenhaus
Kreisgesundheitsamt: Wasser abkochen!
Velbert/Heiligenhaus. In Velbert-Mitte und -Neviges sowie in Heiligenhaus gilt derzeit ein Abkochgebot für Trinkwasser. Dies ist eine weitere Folge der durch den Starkregen verursachten Überschwemmungen.
Die außergewöhnliche Situation hat dazu geführt, dass das von den beiden Wasserwerken in Mülheim-Styrum für die Trinkwasserversorgung aufbereitete Uferfiltrat der Ruhr von Flusswasser beeinträchtigt wird. Das führt zu einer deutlichen Trübung des Trinkwassers. Zum Versorgungsgebiet dieser beiden Wasserwerke gehören auch die Städte Wülfrath, Velbert (nur die Stadtbezirke Velbert Mitte und Neiges) und Heiligenhaus sowie die Ratinger Stadteile Lintorf, Breitscheid, Hösel und Eggerscheidt.
Die RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft desinfiziert das Wasser mit Ozon, UV-Licht sowie Chlor in extrem hoher Konzentration. Es ist mit gravierenden Geschmacks- und Geruchsveränderungen zu rechnen. Zusätzlich hat das Kreisgesundheitsamt bis auf Weiteres ein Abkochgebot angeordnet. Wer genau wissen will, ob sein Haushalt betroffen ist, kann unter www.rww.de/trinkwasseranalysen Wohnort, Straße und Hausnummer eingeben. Wird angezeigt, dass das Trinkwasser aus den Wasserwerken Mülheim/Styrum-Ost und Mülheim/Styrum-West kommt, ist man betroffen. Infos: www.rww.de/chlor, zum Abkochgebot unter www.rww.de/abkochgebot .
Straßenliste Neviges
Die Wasserversorgung in Velbert-Mitte und Velbert-Neviges wurde aufgrund der Hochwasserlage auf das Wasserwerk in Mülheim-Styrum umgestellt. Grundsätzlich wird Velbert-Mitte und Velbert-Neviges aus dem Wasserwerk Essen-Kettwig versorgt. Folgende Straßenzüge in Neviges werden im Regelfall durch Trinkwasser der Wuppertaler Stadtwerke versorgt: Siebeneicker-, Bahn-, Teimberg-, Ring-, Stein-, Hohenbruch-, Schiller-, Wieland-, Lessing-, Mörike-, Goethe-, Adalbert-Stifter-, Kleiststraße. Durch Versorgungsumstellungen z.B. im Rahmen von Störungsbehebungen kann es allerdings zu einer temporären Versorgung mit Trinkwasser der RWW kommen. Daher gilt das Abkochgebot ausdrücklich auch für diesen Versorgungsbereich.
Autor:Martin Poche aus Düsseldorf |
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