Keine Lücken beim Kindergeld
In den nächsten Wochen beginnen viele Jugendliche im Kreis Mettmann ihre Ausbildung, ihr Studium oder besuchen eine weiterführende Schule. Schon jetzt besteht die Möglichkeit, die Kindergeldzahlung durch das Einreichen von Nachweisen ohne Unterbrechung weiterlaufen zu lassen.
Wenn der nächste Ausbildungsabschnitt innerhalb von vier Monaten nach dem Ende der Schulausbildung beginnt, reicht die Zusendung eines Nachweises über den Ausbildungs- oder Studienbeginn oder einer Schulbescheinigung an die Familienkasse.
Wolfgang Mai, Geschäftsführer Operativ der Agentur für Arbeit Mettmann, erklärt: „Es ist wichtig, dass die Nachweise frühzeitig eingesendet werden, nur so können Zahlungslücken vermieden werden. Um eine schnelle Übermittlung der Nachweise sicherzustellen, ist es sinnvoll, diese direkt an das Scanzentrum der Familienkasse für Nordrhein-Westfalen zu schicken. Hier wird die Post unmittelbar gescannt und digitalisiert der örtlichen Familienkasse zur Verfügung gestellt.“ Postanschrift des Scanzentrums der Familienkasse:
Familienkasse Nordrhein-Westfalen West in 50574 Köln.
Falls die erforderlichen Nachweise nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, können diese auch nachgereicht werden. Die entsprechenden Formulare, zum Beispiel die Mitteilung über ein Kind ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz stehen im Online-Formulardienst hierp://www.familienkass.de">hier zur Verfügung oder können unter der kostenfreien Servicenummer Tel: 0800 4 5555 30 angefordert werden.
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