Beschränkungen auch für Geimpfte und Genesene
Inzidenz im Kreis Mettmann drei Tage über 350 - Strengere Regeln für private Feiern
Im Kreis Mettmann gelten ab Dienstag, 14. Dezember, verschärfte Kontaktbeschränkungen auch für immunisierte Personen. Denn seit Freitag liegt die 7-Tage-Inzidenz im Kreis Mettmann über dem Wert von 350.
Damit gelten nun über die für nicht immunisierte Personen bereits bestehenden Kontaktbeschränkungen hinaus auch strengere Regeln für Geimpfte und Genesene.
Ab Dienstag, 14. Dezember, dürfen an privaten Zusammenkünften (insbesondere Feiern) nicht mehr als 50 Personen zusammenkommen, wenn die Feier in einem Innenraum stattfindet, auch wenn alle geimpft oder genesen sind. Im Freien liegt die Obergrenze bei 200 Personen.
Grund für strengere Beschränkungen
Der Grund für die strengeren Kontaktbeschränkungen liegt darin, dass im Kreis Mettmann an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz über 350 lag.
Gemäß Corona-Schutzverordnung NRW verfügt das Land in solchen Fällen automatisch die strengere Regelung für private Kontakte von Immunisierten. Wer nicht immunisiert ist, muss ohnehin schon seine Kontakte wesentlich drastischer einschränken, nämlich auf maximal zwei Personen außerhalt des eigenen Hausstands.
Beschränkung entfällt wieder, wenn ...
Sobald die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen wieder unter 350 liegt, wird die Regelung wieder aufgehoben.
Regeln für öffentliche Veranstaltungen
Die strengere Regelung gilt nicht für (öffentliche) Veranstaltungen, bei denen die Veranstalter verpflichtet sind, den Zugang zu kontrollieren.
Autor:Lokalkompass Niederberg aus Velbert |
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