Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 müssen sich sputen
Führerschein-Umtausch beantragen im Kreis Mettmann
Wer im Besitz eines Führerscheins ist, der vor dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurde (egal ob es sich hierbei um den grauen, den rosafarbenen oder bereits einen Kartenführerschein handelt), muss diesen Führerschein früher oder später in einen neuen EU-einheitlichen und fälschungssicheren Kartenführerschein umtauschen.
Das heißt nun nicht, dass alle den Umtausch "von heute auf morgen" erledigen müssen. Damit nicht alle Führerscheininhaber auf einmal die Straßenverkehrsämter stürmen, wurde in Deutschland ein stufenweiser Pflichtumtausch eingeführt. Je nach Geburtsjahr bzw. Ausstellungsjahr des Führerscheines ist man in den kommenden Jahren an der Reihe.
Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958
Sputen müssen sich demnach nun aber doch ein paar Führerscheinbesitzer. Die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 sind nämlich die ersten, auf die die Umtauschpflicht zukommt. Für sie endet die Umtauschfrist am 19. Januar 2022. Wichtig zu wissen ist, dass die Fahrerlaubnis selbst nicht erlischt.
Führerscheinstelle im Kreis Mettmann
Wer im Kreis Mettmann wohnt, kann den Umtausch ganz bequem abwickeln – auch ohne einen Besuch bei der Führerscheinstelle.
Den Antrag selbst kann man auf der Internetseite des Kreises (www.kreis-mettmann.de) online stellen. Rund 30 Prozent der Antragsteller haben das online Verfahren bereits genutzt.
Leider ist aufgrund der Gesetzeslage noch kein medienbruchfreier Umtausch möglich. Abgeliefert werden muss beispielsweise der bisherige Führerschein – entweder endgültig, mindestens aber zur Entwertung. Das geht natürlich nicht digital, dafür aber per Post.
Onlineantrag, vorläufige Fahrerlaubnis
Sobald der Onlineantrag in der Führerscheinstelle eingegangen ist, erhält der Antragsteller eine vorläufige Fahrerlaubnis, diese ist für drei Monate im Inland gültig und dient als Nachweis bis zum Erhalt des neuen Kartenführerscheines.
In einem frankierten und adressierten Rückumschlag können dann Passbild, Ausweiskopien zusammen mit dem alten Führerschein auf dem Postweg an die Führerscheinstelle verschickt werden. Der Ablauf wird zusätzlich durch ein Informationsblatt anschaulich dargestellt. Im Direktversand sendet die Bundesdruckerei in Berlin dann den EU-Kartenführerschein per Einwurf-Einschreiben an die Meldeadresse des Antragstellers.
Umtausch-Antrag persönlich vor Ort
Wer seinen Umtausch-Antrag persönlich vor Ort in der Führerscheinstelle in Mettmann einreichen möchte, sollte unbedingt das Terminvereinbarungs-Tool auf der Homepage des Kreises nutzen. Mit Termin lässt sich der Besuch zügig abwickeln. In Erkrath, Haan, Heiligenhaus, Hilden, Langenfeld, Monheim und Wülfrath werden die Anträge auch in den Bürgerbüros entgegengenommen.
Anfallende Gebühren
Die Gebühren für den Umtausch betragen zurzeit 36,30 Euro (inklusive Ausstellung einer vorläufigen Fahrberechtigung bis zum Erhalt des neuen Kartenführerscheins und Direktversand des neuen Führerscheins).
Übrigens: Wer sich so gar nicht von seinem alten Schätzchen trennen kann, erhält auf Wunsch zusätzlich den alten Führerschein entwertet und gebührenfrei zurück.
Infos zum Führerschein-Umtausch
Alle Infos zum Führerschein-Umtausch sind auch auf der Homepage des Kreises unter www.kreis-mettmann.de nachzulesen.
Autor:Lokalkompass Niederberg aus Velbert |
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