Damit müssen Sie 2018 rechnen: mehr Kindergeld, höhere Kfz-Steuer auf Neuwagen

2018: Mehr Geld in der Tasche oder weniger? Foto: Schmälzger
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Mehr Kindergeld, höhere Kfz-Steuern für Neuwagen und neue Regeln für die Betriebsrente: Rund 30 Änderungen sieht das Steuerrecht im Jahr 2018 vor. Der Bund der Steuerzahler hat die Neuerungen unter die Lupe genommen. Hier die wichtigsten Änderungen:

Eltern und Familien

Die Kinderfreibeträge steigen. Insgesamt wird einem Elternpaar pro Kind im Jahr 2018 ein Kinderfreibetrag von 7428 Euro gewährt. Dies umfasst sowohl den sächlichen Kinderfreibetrag als auch den für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf.

Das Kindergeld steigt. Zwei Euro pro Monat erhalten Familien mehr pro Kind und Monat. Für das erste und zweite Kind gibt es 194 Euro, für das dritte 200 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 225 Euro. Neu ist auch, dass Kindergeld nur noch rückwirkend für sechs Monate ausbezahlt wird (bisher waren es vier Jahre).
Unterhaltskosten für einen Dritten können als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Für 2018 sind maximal 9000 Euro zuzüglich Kranken- und Pflegeversicherung abziehbar.

Kfz-Steuer

Ab 1. September kommt ein neues Testverfahren zur Anwendung, das die Emissionswerte bei Pkw ermittelt (WLTP-Verfahren). Da dieses Verfahren höhere CO2-Werte ermittelt und die Kfz-Steuer auf Basis des CO2-Ausstoßes berechnet wird, ist mit höheren Steuern auf neu zugelassene Fahrzeuge ab September zu rechnen.

Arbeitnehmer

Der Steuerfreibetrag für Betriebsrenten steigt. Das heißt, Arbeitnehmer können einen höheren Teil ihres Einkommens in die betriebliche Altersversorgung einzahlen. Statt vier Prozent sind dann acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steuerfrei. 2018 liegt der steuerfreie Höchstbetrag demnach bei 6240 Euro.
Beim gesetzlichen Mindestlohn gibt es keine Ausnahmen mehr. Der Stundenlohn von 8,84 Euro gilt dann branchenübergreifend. Darüber hinaus gibt es spezifische Branchenmindestlöhne, beispielsweise in der Pflege. Hier beträgt er 2018 im Westen 10,55 Euro, im Osten 10,05 Euro.
Der Grundfreibetrag im Einkommensteuergesetz steigt um 80 Euro auf 9000 Euro. Ledige zahlen erst ab dieser Grenze Einkommensteuer. Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften verdoppelt sich die Grenze. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 54950 Euro (bisher 54058 Euro). Bei einem zu versteuernden Einkommen ab 260533 Euro pro Jahr (2017: 256304 Euro) gilt der Balkonsteuersatz von 45 Prozent.

Unternehmen

Mit der Kassen-Nachschau haben Finanzbehörden ab 2018 die Möglichkeit, ohne vorherige Ankündigung die ordnungsgemäße Buchung von Kassenein- und -ausgaben zu überprüfen - und zwar innerhalb der Geschäfts- und Arbeitszeiten in den Betriebsräumen.

Senioren

Der Steueranteil bei Neurentnern steigt 2018. Der steuerpflichtige Rentenanteil erhöht sich von 74 auf 76 Prozent. Somit bleiben nur noch 24 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Bei Bestandsrenten hingegen bleibt der festgesetzte steuerfreie Rentenanteil bestehen.

Sparer

Ab Januar unterliegen Investmentsteuerfonds mit ihren inländischen Einkünften der Körperschaftssteuer. Zum Ausgleich für die neue Steuerbelastung auf Fondsebene erhalten Sparer Freistellungen bei der Abgeltungssteuer. Der Aufwand für die Anleger soll sich durch die Reform verringern.
Die Grundzulage für die Riester-Rente steigt ab 2018 von 154 auf 175 Euro pro Jahr.



Und sonst?

Renten: Die Rentenbezüge sollen ab Juli um rund drei Prozent steigen. Die Entscheidung fällt im Frühjahr.

Rentenbeiträge: Arbeitnehmer müssen 2018 etwas weniger in die Rente einzahlen. Der Beitragssatz soll von 18,7 auf 18,6 Prozent gesenkt werden.

Hartz IV: Der Hartz-IV-Satz steigt von 409 auf 416 Euro. Paare erhalten 374 Euro pro Person (bisher 368 Euro).

500-Euro-Schein: Der 500-Euro-Schein wird ab 2018 nicht mehr gedruckt. Er soll aus dem Bezahlsystem verschwinden.

Arbeitslosengeld: Bezieher dieser Leistung sollen künftig ihr Geld nicht mehr in der Agentur für Arbeit, sondern an Kassen von Supermärkten und Drogeriemärkten erhalten. Weitere Neuerungen

Autor:

Miriam Dabitsch aus Velbert

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