Telefonsprechstunde - Donnerstag, 24. November
"Cybergrooming" - Kreispolizei Mettmann berät am Telefon
Auch an der Aktionswoche von Montag, 21. November, bis Freitag, 25. November, die im Anschluss an den achten Europäischen Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexueller Gewalt stattfindet, beteiligt sich die Kreispolizeibehörde Mettmann und zwar am Donnerstag, 24. November, mit einer Telefonsprechstunde.
Die Sprechstunde am Telefon am Donnerstag, 24. November, zum Thema "Cybergrooming" findet mit der Kriminalhauptkommissarin Ilka Steffens von dem Kriminalkommissariat Kriminalprävention/Opferschutz statt. Die Kriminalhauptkommissarin ist an diesem Tag unter Tel. 02104/982-7715 erreichbar. Im Zeitraum von 11 bis 15 Uhr beantwortet die Expertin, die sonst mit diesem Thema direkt an den Schulen unterwegs ist, alle Fragen von interessierten Eltern, Kindern und Jugendlichen.
"Reden Sie mit Ihren Kindern"
Doch schon vorab mach die Kriminalhauptkommissarin deutlich: "Reden Sie mit Ihren Kindern über die Gefahren im Internet und machen Sie deutlich, dass Sie sich bei einem schlechten Bauchgefühl unbedingt an Sie wenden sollten. Dubiose Chatpartner sollten unmittelbar geblockt werden. Bei Verdacht von Cybergrooming fertigen Sie Screenshots von den Chatverläufen an und erstatten Sie unbedingt Anzeige", so Ilka Steffens.
WhatsApp, Insta, Chat bis Spielkonsole
WhatsApp, Instagram - aber auch über Chatfunktionen in Onlinespielen am PC oder der Spielkonsole: Kinder und Jugendliche kommunizieren wie selbstverständlich auch in den digitalen Medien - untereinander, aber auch mit Erwachsenen. Das ist in den allermeisten Fällen harmlos - aber wo könnten pädokriminelle Täter besser mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt kommen, als
über das Netz?
So ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kind Opfer eines sexuellen Übergriffes wird, im Netz um ein Vielfaches höher als beispielsweise auf dem Schulweg. Die Täterinnen und Täter nutzen hierbei zunächst harmlose Kontaktmöglichkeiten, um Kontakt zu Kindern und Jugendlichen herzustellen. Manche Personen tun dies mit dem Ziel, die angesprochenen Minderjährigen zu belästigen, sie zu sexuellen Handlungen zu bewegen oder zum Versand von Nacktbildern aufzufordern.
Kriminelle Masche "Cybergrooming"
Die Polizei versteht unter dieser kriminellen Masche das Phänomen "Cybergrooming" und hat im Jahr 2021 bundesweit insgesamt 3.539 Fälle in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst, bei denen Täterinnen und Täter über das Internet auf Kinder oder Jugendliche eingewirkt haben, um einen sexuellen Missbrauch vorzubereiten. Das Dunkelfeld solcher Taten muss als weitaus größer eingeschätzt werden.
Autor:Lokalkompass Niederberg aus Velbert |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.