Friseure profitieren von den Lockerungen, medizinische Fußpfleger aber nicht
"Bei uns steht Hygiene immer im Fokus"
Unter Einhaltung strenger Vorschriften dürfen Friseure ab Montag, 4. Mai, wieder ihrer Arbeit nachgehen und die Salons öffnen. Die Kunden freut es.
"Sowohl ihnen als auch allen Friseuren sei das gegönnt", so Bernhard Münzberg und Monika Küster. Die beiden medizinischen Fußpfleger (Podologen) aus Velbert wissen schließlich, welche verheerenden Auswirkungen es auf ein Unternehmen hat, wenn es wegen der Corona-Krise vorübergehend schließen muss. Umso unverständlicher ist es für sie, dass von der Lockerung der Bundesregierung nur diese eine Berufsgruppe profitiert.
Kein größeres Infektions-Risiko
"Wenn man die Situation zwischen Friseuren und medizinischen Fußpflegern vergleicht, stellt der Besuch beim Fußpfleger kein größeres Infektions-Risiko dar, als der Termin zum Haare verschönern", so Monika Küster, deren Räume an der Schulstraße 18 geschlossen bleiben müssen. Ganz im Gegenteil: "Wir Podologen sind sogar speziell geschult, was Hygiene-Vorschriften betrifft. Wir haben das nötige Equipment vorrätig und arbeiten regulär damit. Außerdem haben wir im Vergleich zum Friseur, der in direkter Umgebung von Mund und Nase arbeitet, einen relativ weiten Abstand zum Patienten beziehungsweise Kunden", ergänzt Bernhard Münzberg.
Es wird immer mit Mundschutz
und Handschuhen gearbeitet
Die Maßnahmen, die Friseure nun neuerdings einhalten müssen, seien in ihren Behandlungsräumen Standard. "Das heißt, es ist jegliche Art von Desinfektionsmitteln vorhanden, es wird immer mit Mundschutz und Handschuhen gearbeitet und es finden zusätzlich regelmäßig Kontrollen des Gesundheitsamtes statt."
Darüber hinaus sei die Behandlung beim Podologen notwendiger, als der Besuch im Friseur-Salon. "Unsere Patienten bekommen zum Teil starke Schmerzen oder Probleme beim Laufen, wenn sie nicht regelmäßig behandelt werden", informiert Münzberg. Das könne bei Fehlstellungen, Hühneraugen und eingewachsenen Nägeln zum Beispiel der Fall sein. "Ungeschnittene Haarspitzen und ein nicht nachgefärbter Ansatz sind demgegenüber wohl eher weniger dramatisch."
Aktuell geht es nur mit Rezept
Nur mit Rezept eines Arztes darf man sich während der Corona-Pandemie bei einem medizinischen Fußpfleger in Behandlung begeben - das allerdings auch nur in Studios beziehungsweise Praxen, die über eine Zulassung der Krankenkassen verfügen. Diese bekomme man nur, wenn die Behandlungsräume eine entsprechende Größe aufweisen und Ähnliches. "Ob mit oder ohne Zulassung - die Behandlung und die zweijährige Ausbildung der qualifizierten Fachleute unterscheidet sich nicht", erläutert Münzberg. "Bei uns bekommen die Patienten ihr Geld häufig im Anschluss erstattet, wenn sie mit einem Stempel nachweisen können, dass wir eine medizinisch notwendige Behandlung durchgeführt haben." Denn nur wenige Menschen mit Beschwerden oder Erkrankungen wie Diabetes bekommen die Rezepte im Vorfeld verschrieben.
Verantwortung gegenüber
Kunden und Mitarbeitern
"Wir freuen uns für die Friseure, dass bald wieder gearbeitet werden darf", betonen die Podologen. "Nur haben auch wir eine Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitern und Kunden." So beschäftigt Bernhard Münzberg gemeinsam mit seiner Frau im Kosmetik- und Fußpflegeinstitut "Kosmetik am Forum" zwei ausgebildete Mitarbeiterinnen. "Ich bin nicht darum herum gekommen, Kurzarbeit anzumelden", bedauert er und hofft, bald die Türen wieder öffnen zu können. Für diesen Fall ist er vorbereitet: "Es gibt dann einen zusätzlichen Schutz aus Plexiglas an der Theke und die Stühle im Warte- und Aufenthaltsbereich sind so positioniert, dass nicht Platz genommen werden kann."
Autor:Maren Menke aus Velbert |
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