Autos von Eis und Schnee befreien - Polizei warnt vor Gefahren
Kaum fallen in diesem Winter die Temperaturen deutlich unter den Gefrierpunkt, sind sie leider auch schon wieder auf Straßen des Kreises Mettmann unterwegs ! Fahrerinnen und Fahrer von "Eis-Panzern"- die meist vor morgendlichem Fahrtbeginn nur Sehschlitze oder Gucklöcher in den Eismantel von Scheiben ihrer zuvor in frostiger Nacht geparkten Fahrzeuge kratzen.
Dies reicht nicht aus! Wer mit seinem Vehikel so quasi im Blindflug unterwegs ist, gefährdet sich selbst und andere. Auch heute Morgen im Kreis Mettmann wurden viele Autofahrer beim Gang zu ihrem Fahrzeug "eiskalt erwischt". Die nächtlichen Temperaturen um den Gefrierpunkt hatten teilweise prächtige Eisblumen auf Karossen, aber auch auf die Fahrzeugscheiben gezaubert. Wer dann vor Fahrtantritt darauf verzichtet für vollen Durchblick zu sorgen, riskiert nicht nur ein Verwarngeld, sondern eventuell sogar Leben und Gesundheit. Denn gerade in der dunklen Jahreszeit ist es besonders wichtig den vollen Durchblick zu haben, um sich und andere nicht
unnötig zu behindern oder sogar zu gefährden.
Aus aktuellem Anlass rät die Polizei deshalb allen Autofahrern im Kreis Mettmann ganz eindringlich, immer erst dann loszufahren, wenn alle Scheiben am Fahrzeug von Eis, Schnee und sonstigem Beschlag befreit wurden. Es reicht nicht aus, nur die Frontscheibe auf der Fahrerseite zu enteisen und den Rest der erst lange Zeit später
wirkenden Fahrzeugheizung zu überlassen. Auch alle Seitenfenster müssen zum Fahrtbeginn komplett frei sein. Lediglich die Heckscheibe kann verdeckt bleiben, wenn die Sicht nach hinten zusätzlich durch einen rechten (eisfreien) Außenspiegel gewährleistet ist. Entgegen allgemeiner Rechtsprechung ist es in der Praxis aber immer besser, auch die Rückscheibe zu enteisen.
Gleiche Verpflichtungen bestehen für Funktion und Sichtbarkeit von lichttechnischen Einrichtungen, die deshalb vor jedem Fahrtantritt ebenfalls von Schnee, Eis und Verschmutzungen zu säubern sind. Viele Fahrzeugführer ignorieren leider oft auch die zusätzlichen Gefahren, die durch Schneelasten oder Eisplatten entstehen können, die vor Fahrtantritt nicht von Fahrzeugdächern entfernt werden. Diese "ungesicherten Ladungen" können nicht nur zu gefährlichen Geschossen für andere Verkehrsteilnehmer werden. Sie bringen oft auch den "Transporteur" selber in schwere Bedrängnis, von dessen Dach sie in kritischen Situationen auf eigene Fahrzeugscheiben rutschen, plötzlich die Sicht behindern und situationsgerechtes Verhalten erschweren.
Die Polizei im Kreis Mettmann wird auch in diesem Winter wieder verstärkt auf solche Gefährdungen achten, festgestellte Verstöße gegen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechend ahnden. Es versteht sich dabei von selbst, dass eine Weiterfahrt, auch nach Zahlung eines Verwarngeldes, erst dann wieder erlaubt ist, wenn beanstandete Fahrzeuge durch entsprechende Maßnahmen in einen verkehrssicheren Zustand gebracht wurden.
Autor:Lokalkompass Niederberg aus Velbert |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.