Abgabenbescheide: Unter Umständen gibt es Geld zurück!
Tamara Ströter hat laut Rechnung der Stadtwerke Velbert 168 Kubikmeter Wasser bezogen. Das Steueramt berechnet aber 235 Kubikmeter Schmutzwasser im aktuellen Abgabenbescheid. Wie kommt es zu dieser Differenz, die bares Geld ausmacht?
Das fragt sich die Velberterin und hat beim Steueramt nachgefragt. Das Nachforschen hat sich gelohnt, bekommt sie nun 182,24 Euro von der Stadt zurück. Ein Vergleich der aktuell ins Haus flatternden Abgabenbescheide mit der letzten Wasserrechnung der Stadtwerke Velbert kann sich also lohnen. Sind dort die Mengen an Frisch- und Schmutzwasser identisch, ist alles korrekt abgerechnet worden.
Gibt es eine Differenz zu Gunsten der Verwaltung, können die Bürger sich ans Steueramt wenden, ihre aktuellste Wasserrechnung nachreichen. „Das ist ohne Frist und Klage möglich“, sagt Stefan Frink, Leiter des Steueramtes bei der Stadt Velbert. Dann kommt es zur Erstattung des Differenzbetrages - zurzeit 2,72 Euro pro Kubikmeter Wasser. Aber eben nur, wenn man selbst aktiv wird.
Im Gegenzug kündigt die Verwaltung an, im laufenden Jahr auch nach anders gelagerten Fällen zu suchen - nämlich, wenn der Bürger bevorteiligt wurde. Dann wird die zu wenig gezahlte Summe nachgefordert.
Aber wie kommt es überhaupt zu diesen Differenzen? „Wir müssen zum 1. Januar eines jeden Jahres einen kostendeckenden Tarif ermitteln“, erklärt Frink. Um dies zeitlich zu schaffen, muss die Behörde auf alte Verbrauchswerte zugreifen. Alle Verbräuche, die nach dem 31. Juli abgelesen werden, können nicht mehr berücksichtigt werden. Deshalb greife man auf alte Werte aus den Vorjahren zurück. „Wir gehen davon aus, dass die in etwa den aktuellen Werten entsprechen“, sagt Frink. In etwa - ja. Aber eben nicht genau. Und deshalb lohnt es sich, nachzusehen. Tamara Ströter jedenfalls freut sich über die Rückzahlung.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.