Ministeriums-Erlass sorgt endlich landesweit für Schließung der Werkstätten
WFB Werkstätten des Kreises Mettmann ab 19.03.2020 geschlossen
Kreis Mettmann. Entsprechend einem vorliegenden Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) vom 17.03.2020 gilt für alle Zweigwerkstätten der WFB Werkstätten des Kreises Mettmann in Velbert, Ratingen und Langenfeld ein sofortiges "Betretungsverbot". Das bedeutet, dass die Werkstätten für alle behinderten Mitarbeitenden zunächst bis zum 19. April, dem Ende der Osterferien in NRW, geschlossen sind. Im ersten Schritt wurden alle Mitarbeitenden, Angehörige, Betreuer, Wohneinrichtungen und Fahrdienste über die Schließung informiert.
Wie in Schulen und Kitas werden für die Mitarbeitenden, deren soziale Betreuung im häuslichen Rahmen oder in den Wohneinrichtungen tagsüber auf keinen Fall anderweitig sichergestellt werden kann, Notbetreuungen in den Werkstätten eingerichtet. Darüber wird auf Antrag der Eltern / Angehörigen / Betreuer im Einzelfall entschieden. Mit den Wohneinrichtungen werden die für beide Einrichtungen besten Lösungen für die einzelnen Menschen mit Behinderung besprochen und umgesetzt.
Die Fachkräfte der WFB gehen weiterhin ihrer Tätigkeit nach bis klar ist, wieviel Personal für Notbetreuungen erforderlich ist und wo ggf. Fachkräfte der WFB andere soziale Einrichtungen unterstützen können.
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat in einer Presseinformation die weitgehende Schließung der Werkstätten ausdrücklich begrüßt. "Der Gesundheitsschutz der in den Werkstätten und tagesstrukturierenden Einrichtungen beschäftigten und betreuten Menschen und der Allgemeinbevölkerung hat für uns als Landschaftsverband Rheinland allerhöchste Priorität. Gleichzeitig ist es genauso wichtig, neben dem Gesundheitsschutz dafür Sorge zu tragen, dass Menschen mit Behinderung, die auf Betreuung und Unterstützung angewiesen seien, diese auch verlässlich erhalten."
"Auch wir als Werkstätten sind froh über den aus gesundheitlichen Gesichtspunkten längst überfälligen Schritt des MAGS", sagte WFB-Geschäftsführer Klaus Przybilla.
Den Erlass selbst findet man auf der Internet-"Sonderseite des MAGS zum Coronavirus in NRW" unter "Informationen/Downloads", eine entsprechende Pressemeldung des Landschaftsverbandes Rheinland zur Erlassentscheidung auf der Internetseite der LVR.
Autor:Norbert Stevens aus Velbert |
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