Corona-Lockerungen in NRW
Was ab 4. Mai wieder geht - und was nicht
Weitere Lockerungen in der Corona-Krise ermöglichen ab morgen, 4. Mai, in Nordrhein-Westfalen weitere Öffnungen. So dürfen Zoos und Museen wieder Besucher empfangen. Auch Friseure und Fußpfleger dürfen wieder die Arbeit aufnehmen. Was erlaubt ist - und was nicht:
Geöffnet ab 4. Mai:
- Museen
- Ausstellungen
- Galerien
- Schlösser und Burgen
- Gedenkstätten
- Zoos
- botanische Gärten
- Tierparks
- Garten- und Landschaftsparks
- öffentliche und private Bildungseinrichtungen
- Volkshochschulen
- Musikschulen (nur Einzelunterricht erlaubt)
- Unterricht zur Aus- und Fortbildung in Behörden und Betrieben
- Friseure
- Fußpflege
- geplante Operationen in Krankenhäusern wieder möglich
In geschlossenen Räumen gilt die Maskenpflicht!
Spielplätze öffnen am Donnerstag, 7. Mai, wieder. Städte und Gemeinden dürfen festlegen, wie viele Personen gleichzeitig sich dort aufhalten dürfen. Zudem müssen Begleitpersonen 1,5 Meter Abstand halten.
Bis mindestens 10. Mai geschlossen bleiben:
- Bars
- Restaurants
- Cafés
- Clubs und Diskotheken
- Spielhallen
- Theater
- Freizeitparks
- Kinos
- Prostitutions- und Amüsierbetriebe
- Schwimmbäder
- Saunen
- Tanzschulen
- Sportvereine
- Fitnessstudios
- Sonnenstudios
- Massagesalons
- Tattoostudios
- Kosmetikstudios
- Nagelstudios
Weiterhin wurde das Kontaktverbot bis mindestens 10. Mai verlängert.
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