Warnung eines Velberter Bürgers vor der Sekundarschule
Mich erreichte folgender Leserbrief, eines besorgten Velberter Bürgers:
Leserbrief
Wichtige Information zur Sekundarschule Velbert-Neviges
Warnung vor strenger Verwaltungsvorschrift zum Übergang von Klasse 6 in den
Bildungsgang Erweiterungsebene (Realschule) der Klasse 7
Die Sekundarschule Velbert-Neviges ist als kooperative Organisationsform mit zwei Bildungsgängen geplant. Es gibt in Nordrhein-Westfalen weniger als fünf kooperative Sekundarschulen. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass im Lande spezielle Vorschriften für diese Schulform unbekannt sind.
Die Konzeptarbeitsgruppe hat nach 5 Sitzungen ein Konzept mit 23 Seiten für eine Sekundarschule in kooperativer Organisationsform mit zwei Bildungsgängen erarbeitet. Die unten wiedergegeben Texte aus den Verwaltungsvorschriften des § 20 APO-S I waren der Konzeptarbeitsgruppe nicht bekannt und konnten deshalb im Konzept nicht berücksichtigt werden.
Der Verwaltung der Stadt Velbert ist vorzuwerfen, dass sie es vom Juni 2013 bis zum Januar 2014 nicht geschafft hat, im Flyer an die Grundschuleltern und auf der Homepage der Sekundarschule über die Verwaltungsvorschriften zu informieren.
Auszug aus den Verwaltungsvorschriften zu § 20 Sekundarschule APO-S I vom 11. Juni 2013
VV 20.7.2 In der kooperativen Sekundarschule mit zwei Bildungsgängen setzt die Fortsetzung der Schullaufbahn im Bildungsgang der Erweiterungsebene voraus, dass die Schülerin oder der Schüler am Ende der Klasse 6 mindestens befriedigende Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch sowie in der überwiegenden Zahl der übrigen Fächer erreicht hat. [Ab Klasse 7 gelten dann für Schüler der Erweiterungsebene die Versetzungsbedingungen der Realschule nach § 26 der APO-S I].
Die folgende Tabelle soll beispielhaft veranschaulichen, dass der Übergang von Klasse 6 in Klasse 7 an der Sekundarschule Velbert-Neviges höhere Anforderungen an die Zensuren stellt als an einer Realschule (z. B. an der HKS)
Schulform: Mathematik- Deutsch- Englisch= Übergang in Klasse 7
Sekundarschule: 3 - 3 - 3 = Erweiterungsebene(Realschule)
Sekundarschule: 3 - 3 - 4 = Grundebene (Hauptschule)
Realschule: 4 - 4 - 4 = Realschule
Nach den Verwaltungsvorschriften ist bis Ende der Klasse 8 ein Bildungsgangwechsel in der Regel zum Ende eines Schuljahres möglich. Die Entscheidung darüber trifft die Versetzungskonferenz auf der Grundlage des Leistungsbildes und der Entwicklung des Lernverhaltens. Deshalb sollten Eltern, die beabsichtigen, ihr Kind an der Sekundarschule anzumelden, auch wissen, dass der durch die Versetzungskonferenz am Ende der Klasse 6 zugewiesene Bildungsgang in der Regel auch über die folgenden möglichen Abschlüsse am Ende der Klasse 10 entscheidet:
• Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife)
• Mittlerer Schulabschluss mit Q-Vermerk zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
Eltern, die sich nicht für die Sekundarschule entscheiden wollen, sollten ohne Nachteile für das anzumeldende Kind folgende Schritte einhalten:
• Lassen Sie den vorgezogenen Anmeldetermin 10.-12.02.2014 für die Sekundarschule Velbert-Neviges verstreichen.
• Melden Sie Ihr Kind im nachfolgenden Anmeldeverfahren vom 24.-26.02.2014 an eine der anderen weiterführenden Schulen an. Dazu gehört auch die Heinrich-Kölver Realschule (HKS), wenn die Sekundarschule wegen zu geringer Anmeldungen gescheitert ist.
• Sollte die Sekundarschule bei 75 oder mehr Anmeldungen zustande kommen, gibt es vom 05.-07.03.2014 das bedingte Zweit-Anmeldeverfahren an der HKS. Die HKS wird neben der Sekundarschule weiter bestehen bei mindestens 52 Anmeldungen und einem positiven Bürgerentscheid am 16.03.2014.
Hans-Peter Mach
Realschullehrer a. D.
Autor:Mike Trommler aus Velbert |
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