"Verfassungswidrige Eingliederungsvereinbarung"
Hartz IV Beziehern werden per Eingliederungsvereinbarung die Grundrechte ab erkannt. Und die Bevölkerung steht da und beschimpft die Leistungsempfänger, ohne darüber nachzudenken was hier geschieht.
Diese besagte Eingliederungsvereinbarung der JabCenter (also Staat) verstößt gegen die Artikel 1, 2, 11, 12, 13, des Grundgesetzes bei zusammen Veranlagten kommt noch Artikel 6 hinzu. Dies geschieht durch ignorieren des Artikel 19 des Grundgesetzes.
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Quelle: dejure.org
Und was macht unser Staat? Er bezeichnet hilfebedürftige Menschen noch als Schmarotzer und erkennt ihnen somit ihre Grundrecht ab indem er sie eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben lässt. Und dabei ist doch der Kunde König oder? Das JobCenter besteht doch darauf das Leistungsempfänger Kunden sind, so werden sie aber auf gar keinen Fall behandelt.
Artikel 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Quelle: dejure.org
Laut Eingliederungsvereinbarung darf der Hartz IV Bezieher sich keineswegs frei entfalten, er hat stattdessen das zu machen was die JobCenter befehlen. Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, dass ich nicht lache, was passierten bei Sanktionen wenn plötzlich die Krankenkassen Beiträge nicht mehr gezahlt werden oder Menschen lebenswichtige Medikamente brauchen diese aber nicht holen können weil sie sanktioniert sind und kein Geld bekommen. Was ich meine ist Praxisgebühr und Rezept-gebühren für Menschen die nicht bereits befreit sind, davon gibt es leider viel zu viel und niemanden interessiert es.
Artikel 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
Quelle: dejure.org
Ehe und Familie stehen unter besonderem Schutz! Aha der Schutz sieht dann so aus, dass wenn einer der Gemeinschaft sanktioniert wird das alle darunter leider und mit sanktioniert werden. SPITZE !!!
Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. Komisch warum werden dann Grad die Mütter zur Arbeit genötigt die kleine Kinder haben und gar nicht arbeiten können, da keine Kita-Plätze da sind und sie somit die Kinder bei sich Daheim lassen müssen. Und alleinerziehende Mütter müssen jedes mal aufs neue um diesen Alleinerziehenden Zuschlag kämpfen oder sogar klagen. SORRY, was ist das?
Artikel 11
(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
Quelle: dejure.org
Aber mit Sicherheit nicht Hartz IV Empfänger, denn bei denen heißt es: " Halten Sie sich innerhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches auf, muss sichergestellt sein, dass Sie persönlich an jedem Werktag an ihrem Wohnsitz oder Gewöhnlichen Aufenthalt unter der von Ihnen benannten Anschrift (Wohnung) durch Briefpost erreichbar sind". Dieser Satz ist nicht von mir sondern aus einer originalen Eingliederungsvereinbarung. Bei Urlaub müssen die Sklaven bei den Herrenmenschen einen Antrag stellen. Und sind dann auf deren Gnade angewiesen das der Urlaub genehmigt wird. Soviel zur Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
Artikel 12
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig
Quelle: dejure.org
Wie bitte! Leistungsbezieher werden gezwungen bei Ausbeutern wie Zeitarbeitsfirmen zu arbeiten, die sich an der Not der Menschen bereichern. Sonst hagelt es Sanktionen. Zahlen tun diese Firmen aber nur zum sterben Zuviel und zum leben zu wenig. An der Not anderer bereichern wie kriminell ist das denn? Und wo bleibt jetzt das Recht auf freie Berufswahl? Oder sind diese Menschen vom Gericht verurteilt das deshalb die Zwangsarbeit zulässig ist?
Artikel 13
(1) Die Wohnung ist unverletzlich.
Ich frage mich nur wie das gehen soll. Denn wenn Sanktionen verhängt worden sind, so ist auch die Mieter nicht mehr gesichert und das führt zwangsläufig zur Kündigung. Lesen Sie dazu bitte § 543 BGB Absatz 2 Nr.3. http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html
Artikel 19
(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muss das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muss das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
Es ist mir sehr schleierhaft warum es diesen Artikel 19 gibt, wenn er nicht zur Anwendung kommt. Alles was hier steht, steht im Grundgesetz und das wurde für das Hartz IV mit Füssen getreten und immer noch getreten. Die Verfassungsrichter sitzen -rum und ändern an dieser ganzen Situation nicht. Ich finde es befremdend das diese Richter diesem Staat wohl hörig sind. Also wenn ich Verfassungsrichter wäre, ich würde mich in Grund und Boden schämen. Das gleiche gilt auch für alle Menschen die Hartz IV Bezieher beschimpfen obwohl diese um ihre Grundrechte gebracht werden und das in einer Demokratie. Also ich weiß nicht mehr was ich davon noch halten soll.
Es wird höchste Zeit für eine Verfassungsklage
Autor:Bernd Ingensandt aus Hilden |
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