Velbert: Verkaufsoffen im Dezember?
Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) hat im 10. Juni "die Rechtsverordnung der Stadt Velbert über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass" (die Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen) für rechtswidrig und nichtig erklärt. Die Durchführung der in diesem Jahr noch geplanten verkaufsoffenen Sonntage wurde damit untersagt.
Daher finden die geplanten verkaufsoffenen Sonntage am 11. September in Neviges, am 25. September in Velbert-Mitte, am 9. Oktober in Langenberg und am 6. November in Langenberg nicht statt. Das Ziel, einen verkaufsoffenen Sonntag in der Vorweihnachtszeit im Dezember durchführen zu können, wird hingegen weiter verfolgt. Eine neue Verordnung soll rechtzeitig beschlossen werden.
Um ab dem nächsten Jahr wieder verkaufsoffene Sonntage in Velbert zu ermöglichen, muss eine neue nachhaltig sichere Rechtsverordnung vorgelegt und durch den Stadtrat beschlossen werden.
Mit dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes sind hierfür ein neues räumliches Konzept, ein zu definierendes stichhaltiges Prognosemodell der erwarteten Besucherzahlen sowie ein völlig neues Konzept zum Anlassbezug zu erarbeiten. Die Stadt Velbert und die Velbert Marketing GmbH (VMG) arbeiten derzeit intensiv daran.
Aufgrund der geforderten sehr komplexen Kriterien und umfangreichen Untersuchungen ist die Zusammenarbeit mit einem darauf spezialisierten Planungs- und Gutachterbüro vorgesehen. Nach einigen Gesprächen und Abstimmungsprozessen wird derzeit ein entsprechendes Gutachterangebot erstellt, um dann umgehend mit der Bearbeitung zu beginnen. Mithilfe des Planungs- und Gutachterbüros und den dabei zu erarbeitenden Ergebnissen und Daten wird es dann möglich sein, eine neue rechtsichere und nachvollziehbare Rechtsverordnung der Stadt zu beschließen.
Einzelhändler wurden bereits informiert
Die Werbegemeinschaften und die Fraktionen wurden in den letzten Tagen über den Sachstand informiert. Die Einzelhändler erhielten die Informationen gestern. Zudem befasst sich der Stadtrat in seiner Sitzung am Dienstag, 6. September, mit dem Verfahrensstand.
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