Ab 11. Mai Unterricht für alle Grundschüler?
Update: Laschet korrigiert Pläne des Schulministeriums

Mindestens einen Tag pro Woche sollen Grundschüler in NRW ab 11. Mai wieder in die Schule. Foto: NeiFo auf pixabay
  • Mindestens einen Tag pro Woche sollen Grundschüler in NRW ab 11. Mai wieder in die Schule. Foto: NeiFo auf pixabay
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In Nordrhein-Westfalen nehmen die Grundschulen langsam wieder den Betrieb auf. Viertklässler haben am 7. und 8. Mai wieder Unterricht. Die Klassen 1 bis 3 folgen ab 11. Mai, hieß es heute Mittag aus dem Schulministerium. Aber Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hat heute Abend die Angaben korrigiert. 

Update: Laschet korrigiert

In seinem Presse-Statement am Abend hat Armin Laschet diese Pläne als nicht beschlossen zurückgenommen. "Wir werden am 6. Mai dazu mit Bund und Ländern darüber entscheiden", so der Ministerpräsident. Und weiter: "Die Schulmail, die heute an die Schulen versandt wurde, wird korrigiert."

Schulministerium verschickte Pläne am Mittag

So klangen die Pläne heute Mittag: Es ist ein "rollierendes System" geplant. Das heißt: An jedem Werktag wird jeweils nur eine Jahrgangsstufe in der Schule unterrichtet. Dies hat zur Folge, dass jeder Grundschüler bis zu den Sommerferien mindestens an einem Tag in der Woche Unterricht vor Ort hat. Als Startzeitpunkt für die Klassen 1 bis 3 wurde der 11. Mai angegeben. 

Schule an mindestens einem Tag pro Woche

Dazu erarbeiten die Schulleitungen nun Pläne, die den Eltern schnellstmöglich zur Verfügung gestellt werden sollen. Dies ist wichtig für die Organisation der Betreuung. Denn: "Ein so rollierendes System – zumal bei Feiertagen und Ferien an Pfingsten – führt dazu, dass die einzelnen Jahrgangsstufen nicht immer am selben Wochentag in der Schule sein werden", heißt es in der Mitteilung des Ministeriums. 
 

OGS: Öffnung gewünscht, aber nicht sicher

Ob auch an jeder Schule der Offene Ganztag wieder öffnet, muss individuell geklärt werden. Dazu heißt es in der Mail an die Schulen: "Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass ganztägige Betreuungs- und Bildungsangebote ein wichtiger Bestandteil bei der Schulöffnung sein werden und für die Kinder, die einen Betreuungsvertrag haben, an den Präsenztagen auch gewährleistet wird. Die Wiederaufnahme von OGS- und anderen Betreuungsformen ist mit weitergehenden Fragestellungen (z.B. Mittagsverpflegung) verbunden, die mit den Kommunen und den Trägern zu klären sind. Auch wenn im Grundsatz mit den Partnern Einigkeit darüber besteht, das Ganztagsangebot an den Grundschulen mit zu öffnen, wird es vor Ort zunächst möglicherweise individuelle Vereinbarungen über die Wiederaufnahme der Betreuung im gewohnten Umfang geben müssen."

Notbetreuung wird weiter angeboten

Für Kinder, die Anspruch auf einen Platz in der Notbetreuung haben, ändert sich nichts. Die wird unabhängig vom Schulstart aufrecht erhalten.

Autor:

Miriam Dabitsch aus Velbert

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