Corona-Lockerungen im Sport
Tennis und Yoga sind möglich, Judo und Schwimmen nicht
Auch im Sportbereich treten ab heute Lockerungen in Nordrhein-Westfalen in Kraft. So dürfen einige Sportarten wie Tennis oder Golf (fast) ohne Auflagen wieder betrieben werden, andere wie Judo oder Schwimmen sind weiter verboten.
Staatssekretärin Andrea Milz informierte am Donnerstag über die Lockerungen. Grundsätzlich gilt: Sportarten, die draußen, kontaktlos und mit Abstand betrieben werden, sind seit heute wieder erlaubt. Dazu können zum Beispiel auch Vereinsangebote wie Yoga im Park zählen, wenn die Teilnehmer den Mindestabstand von 1,50 Metern einhalten. Auch Boule in Parks ist wieder gestattet. Es kann auch Fußballtraining stattfinden - draußen und ohne Kontakt zu Mittrainierenden. Denkbar wäre hier zum Beispiel Techniktraining, bei dem der Mindestabstand eingehalten werden kann.
Ab 11. Mai auch Sport in Räumen eingeschränkt möglich
Ab Montag, 11. Mai, dürfen dann auch wieder Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen wieder öffnen - vorausgesetzt, sie stellen strenge Hygienevorschriften sicher. So bleiben beispielsweise WC- und Umkleideräume geschlossen. "Wer unter diesen Umständen keinen Sport treiben möchte, der muss es eben lassen", so Milz. Weitere Auflagen wie zum Beispiel die Nutzung eigener, von zu Hause mitgebrachter Therabänder, seien auch zu erwarten. Bis Freitagnachmittag wolle die Landesregierung die Vorgaben fertigstellen und auf der Website veröffentlichen.
Auch Vereine dürfen ihre Kurse wieder anbieten, wenn sie kontaktlos und mit Abstand stattfinden, etwa im Rehasportbereich.
Freibäder öffnen am 20. Mai
Für den 20. Mai ist die Öffnung von Freibädern geplant. Ausnahme bilden Spaßbäder. "Die haben eher den Charakter, dass Events außerhalb des Schwimmens im Mittelpunkt stehen", begründete Milz diese Abgrenzung.
Judo und andere Kontaktsportarten ab 30. Mai denkbar
Ab 30. Mai sind dann weitere Lockerungen angedacht. So sieht der Exit-Plan für NRW vor, dass Sport mit unvermeidbarem Körperkontakt und in geschlossenen Räumen wieder erlaubt wird, Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und Amateursport wieder durchführbar sind sowie
Thermen und Schwimmbäder, Spaßbäder und Wellness-Einrichtungen öffnen dürfen. "Allerdings", so betonte die Staatssekretärin, "ist dieses Datum nicht fix, sondern ein Zieltermin". Voraussetzung sei eine entsprechende Entwicklung der Infektionszahlen.
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