Stadtwerke beliefern Velberter Haushalte mit Wasser
Der Rat der Stadt Velbert hat in dieser Woche entschieden, den Wasserkonzessionsvertrag mit den Stadtwerken Velbert zu schließen. Davon unberührt bleibt der weiterhin geltende Vertrag mit der Gelsenwasser AG über die Wasserversorgung in Teilen des Velberter Stadtgebietes.
Hintergrund des Beschlusses ist, dass die Stadt Velbert 2003 mit der Stadtwerke Velbert GmbH einen Konzessionsvertrag für die Bereiche Strom, Erdgas, Wärme und Wasser abgeschlossen hatte. Dieser Vertrag hatte eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2022. Aufgrund grundlegender rechtlicher Veränderungen durch das Energiewirtschaftsgesetz musste dieser Vertrag grundsätzlich überarbeitet werden, wobei die Medien Strom, Gas und Wasser nach aktueller Rechtslage nicht mehr zusammengefasst werden durften. Deshalb beschloss der Stadtrat am 9. Dezember 2014, den bisherigen Konzessionsvertrag für Strom, Gas und Wasser zu beenden und für die einzelnen Medien jeweils einen neuen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von zwanzig Jahren abzuschließen.
Die Stadt Velbert führte nach dem Ratsbeschluss für die Vergabe der Konzessionen getrennte Verfahren durch. Nachdem im Bundesanzeiger bekannt gemacht wurde, dass die laufenden Konzessionsverträge vorzeitig beendet werden, konnten potentielle Interessenten, die am Neuabschluss des Konzessionsvertrages Wasser interessiert waren, ihr Interesse gegenüber der Stadt Velbert bekunden. Als einziger Interessent meldete sich die Stadtwerke Velbert GmbH. Nach Abschluss der Verhandlungen zwischen der Stadt Velbert und der Stadtwerke Velbert über die Konzessionsverträge Strom und Gas wurde über den Inhalt des Wasserkonzessionsvertrages verhandelt.
Das Ergebnis zeigt zu Gunsten der Stadt Velbert deutliche Verbesserungen gegenüber dem Altkonzessionsvertrag. Insbesondere zu den Themenkomplexen „Abstimmung und Durchführung von Baumaßnahmen“, „Folgekostenregelungen“, „Informationspflichten“, „Verbraucherfreundlichkeit“ und „Endschaftsregelungen“ sind entweder erstmals Regelungen im Konzessionsvertrag enthalten oder die jetzt vorliegenden Regelungen gehen zu Gunsten der Stadt Velbert über die bisherigen Regelungen hinaus. Die Regelungen des neuen Wasserkonzessionsvertrags entsprechen im Wesentlichen den korrespondierenden Regelungen der vom Rat am 8. Dezember 2015 zugestimmten und zwischenzeitlich geschlossenen Strom- und Gaskonzessionsverträge.
Autor:Lokalkompass Niederberg aus Velbert |
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