Stadt Velbert streitet jetzt vor Gericht
Die Stadt Velbert hat mit der Stadt Bonn und der Gemeinde Much Verfassungsbeschwerde gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2014 beim Verfassungsgerichtshof in Münster eingereicht. „Das ist die Fortsetzung der Klage gegen den Zensus von 2011“, sagt Tanja Goldner, Juristin bei der Stadt Velbert, auf Anfrage des Stadtanzeigers.
Damals hatten die statistischen Ämter Einwohnerzahlen ermittelt, die zum Teil unter den Zahlen lagen, die den Städten vorlagen. So ergab sich für Velbert eine Differenz von etwa 2300 Einwohnern - „nicht nachvollziehbar“, wie Goldner meint. Die Einwohnerzahlen sind entscheidend, wenn es um finanzielle Zuweisungen von Land und Bund geht.
So basiert auch das Gemeindefinanzierungsgesetz 2014 auf den Einwohnerzahlen des Zensus 2011. „Das hat zur Folge, dass die Stadt Velbert weniger Zuweisungen vom Land erhält als ihr zusteht“, so die Auffassung der Juristin. Sie geht von einem sechsstelligen Betrag aus, den die Stadt Velbert zu wenig bekommt.
Jetzt soll der Verfassungsgerichtshof über den Fall entscheiden. Wie lange das dauert, dazu wagt Goldner keine Prognosen. „Ich gehe von mindestens einem Jahr aus“, so die vorsichtige Schätzung.
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