Schnell- statt PCR-Einzeltest
So wird an NRWs Grundschulen künftig getestet
Das Schulministerium ändert die Teststrategie an Grundschulen in Nordrhein-Westfalen. Wegen des Mangels an Laborkapazitäten werden in Kürze keine PCR-Einzeltests mehr durchgeführt, sondern durch Antigen-Schnelltests ersetzt.
Wie lief es bisher?
Seit 10. Januar 2022 wurden an Grund- und Förderschulen pro Klasse und Woche jeweils zwei Pooltestungen mit PCR-Lollitests durchgeführt. Zusätzlich wurden Einzeltests eingesammelt. Die Labore werteten zunächst die Pooltests aus. Wenn dort ein positives Ergebnis festgestellt wurde, wurden die namentlich erfassten Einzeltests analysiert. Im Idealfall wusste die betroffene Klasse am Abend der Testung, dass es Coronafälle gab und am nächsten Morgen vor Unterrichtsbeginn, welches Kind positiv getestet wurde und wer zu Hause bleiben musste. Eine Klassenquarantäne am Tag nach der Testung sollte so vermieden werden. Dieses System hat in der vergangenen Woche schon nicht mehr funktioniert. Durch den hohen PCR-Testbedarf durch die Omikronwelle gerieten die Labore an ihre Kapazitätsgrenzen und es gelang nicht mehr, die Zeitpläne einzuhalten.
Wie läuft es künftig?
Für Grundschulen wurde das Testverfahren geändert. Weiterhin werden alle Klassen zweimal wöchentlich mittels PCR-Pooltest getestet. Die Einzelprobe aber entfällt. Wenn der Pooltest ein positives Ergebnis anzeigt, trifft sich die Klasse am nächsten Tag dennoch in der Schule und absolviert Antigen-Schnelltests. Alternativ können Eltern ihre Kinder vor Schulbeginn in einer anerkannten Teststation testen lassen (Bürgertest). Kinder mit positivem Ergebnis werden von der Schule nach Hause geschickt und müssen einen weiteren Schnelltest absolvieren. Alle negativ getesteten Schüler nehmen am Präsenzunterricht teil.
Betreffen die Änderungen nur die Grundschulen?
Ja. An Förderschulen bleibt das Testverfahren wie oben beschrieben bestehen. Auch das System an weiterführenden Schulen bleibt unverändert.
Ab wann tritt die Änderung in Kraft?
Einen konkreten Termin gibt es noch nicht. "Die notwendigen rechtlichen Anpassungen der Corona-Test/Quarantäneverordnung werden kurzfristig durch die Landesregierung vorgenommen", teilt das Schulministerium mit.
Ist dafür gesorgt, dass die Grundschulen über ausreichend Antigen-Schnelltests verfügen?
Laut Schulministerium liegen den Schulen 2,5 Millionen Tests vor, weitere Lieferungen sollen folgen.
Warum wird das Testverfahren geändert?
Damit reagiert das Schulministerium NRW auf die steigenden Infektionszahlen und die Grenzen der Laborkapazitäten, aber auch auf die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz von Montag. Demnach sollen PCR-Tests priorisiert vor allem für Menschen mit hohen Risiken sowie Mitarbeiter im medizinischen Bereich genutzt werden. "Im Hinblick auf diese Priorisierungsentscheidung von Bund und Ländern ist somit eine kurzfristige Anpassung des „Lolli“-PCR-Testregimes erforderlich, da dies erhebliche Testkapazitäten von mehr als 400.000 PCR-Tests (Pool- sowie Einzeltestungen) pro Woche bindet", teilt das Schulministerium mit.
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